Erbschaftsteuer Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder 2026
Für Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder gilt bei einer Erbschaft die Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20.000 €. Bei einem Erwerb von 100.000 € fallen 13.750 € Steuer an.
Bei 100.000 € Erwerb zahlst du 13.750 € Erbschaftsteuer (Steuerklasse II).
13.750 €
Steuerpflichtig: 80.000 €, Satz 20,0 %.
Rechenweg
- 100.000 € − Freibetrag 20.000 € = 80.000 €.
- Der Betrag wird auf volle 100 € abgerundet (§ 10 Abs. 1 Satz 6 Erbschaftsteuergesetz) und ist damit 80.000 € steuerpflichtig.
- Für Steuerklasse II gilt bei diesem Betrag ein Satz von 20,0 %. Das ergibt 16.000 €.
- Weil der Satz hier gerade erst gestiegen ist, begrenzt der Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 Erbschaftsteuergesetz) die Steuer auf 13.750 €.
Steuerklasse und Freibetrag für Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder
Für Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder gilt Steuerklasse II. Die Steuerklasse richtet sich danach, wie nah du dem Erblasser stehst, und bestimmt den Steuersatz. Dein persönlicher Freibetrag beträgt 20.000 €, bei einer Erbschaft ebenso wie bei einer Schenkung. Besteuert wird nur der Teil, der darüber liegt.
Wer zur Steuerklasse II gehört
Alle diese Personen zahlen bei einem Erbe dieselbe Steuer, denn sie haben dieselbe Steuerklasse und denselben Freibetrag. Deshalb steht hier nur ein Rechner und eine Rechnung:
- Geschwister: § 15 Abs. 1 Steuerklasse II Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 5
- Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern: § 15 Abs. 1 Steuerklasse II Nr. 3, § 16 Abs. 1 Nr. 5
- Schwiegerkinder, Schwiegereltern: § 15 Abs. 1 Steuerklasse II Nr. 5 und 6, § 16 Abs. 1 Nr. 5
- Stiefeltern: § 15 Abs. 1 Steuerklasse II Nr. 4, § 16 Abs. 1 Nr. 5
- Geschiedene: § 15 Abs. 1 Steuerklasse II Nr. 7, § 16 Abs. 1 Nr. 5
Drei Rechenbeispiele für Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder
Die Beispiele gehen von einer Erbschaft aus. Der Wert ist jeweils der Betrag nach Abzug von Schulden.
Erbst du 50.000 €, ziehst du 20.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 30.000 €. Darauf gilt ein Satz von 15,0 %. Die Steuer beträgt 4.500 €.
Erbst du 100.000 €, ziehst du 20.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 80.000 €. Darauf gilt ein Satz von 20,0 %. Ohne Härteausgleich wären es 16.000 €, der Härteausgleich senkt die Steuer auf 13.750 €.
Erbst du 300.000 €, ziehst du 20.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 280.000 €. Darauf gilt ein Satz von 20,0 %. Die Steuer beträgt 56.000 €.
Im Vergleich mit anderen Verwandtschaftsgraden
Wie stark das Verhältnis zum Erblasser die Steuer bestimmt, siehst du an einem Erwerb von 320.000 € bei einer Erbschaft. Für Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder sind 60.000 € fällig. Zum Vergleich: Ehe- oder Lebenspartner zahlen in Steuerklasse I bei 500.000 € Freibetrag 0 €, Kinder, Stiefkinder zahlen in Steuerklasse I bei 400.000 € Freibetrag 0 €, alle übrigen Erwerber zahlen in Steuerklasse III bei 20.000 € Freibetrag 90.000 €. Der Unterschied kommt aus Freibetrag und Steuersatz.
Erbschaftsteuer für Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder nach Wert des Erwerbs
Der Wert ist der Betrag nach Abzug von Schulden.
| Wert des Erwerbs | Satz | Steuer beim Erbe |
|---|---|---|
| 100.000 € | 20,0 % | 13.750 € |
| 250.000 € | 20,0 % | 46.000 € |
| 500.000 € | 25,0 % | 120.000 € |
| 750.000 € | 30,0 % | 215.000 € |
| 1.000.000 € | 30,0 % | 294.000 € |
| 2.000.000 € | 30,0 % | 594.000 € |
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Freibetrag für Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder?
20.000 € in Steuerklasse II. Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 Erbschaftsteuergesetz).
Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 50.000 € an?
Es sind 4.500 €.
Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 100.000 € an?
Es sind 13.750 €. Steuerpflichtig bleiben 80.000 €, darauf gilt ein Satz von 20,0 %.
Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 300.000 € an?
Es sind 56.000 €.
In welche Steuerklasse gehören Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder?
In Steuerklasse II (§ 15 Erbschaftsteuergesetz).
Wird die Steuer nur auf den Teil über dem Freibetrag berechnet?
Ja. Zuerst wird der Freibetrag abgezogen, dann gilt der Satz der passenden Stufe für den ganzen verbleibenden Betrag. An den Stufengrenzen dämpft der Härteausgleich den Sprung.
Warum zahlen Geschwister, Nichten anders als Kinder?
Sie haben einen eigenen Freibetrag (20.000 € gegenüber 400.000 € bei Kindern). Bei 100.000 € Erwerb zahlen Kinder 0 €, hier sind es 13.750 €.
Woher die Zahlen kommen
Stand der Daten: 20.10.2026
Nicht berechnet werden das Familienheim, Betriebsvermögen, frühere Erwerbe der letzten zehn Jahre und die Bewertung von Immobilien. Mehr dazu auf der Seite zum Erbschaftsteuer-Rechner.
Gesetze und amtliche Quellen
- Steuerklassen und Freibeträge: §§ 15, 16 Erbschaftsteuergesetz: Steuerklasse und Freibetrag
- Tarif und Härteausgleich: § 19 Erbschaftsteuergesetz, Steuersätze (Tarif und Härteausgleich in Absatz 3)
- Abrundung: § 10 Erbschaftsteuergesetz, Steuerpflichtiger Erwerb (Abrundung auf volle 100 Euro, Absatz 1 Satz 6)
- Versorgungsfreibetrag: § 17 Erbschaftsteuergesetz, Besonderer Versorgungsfreibetrag
- Familienheim (nicht berechnet): § 13 Erbschaftsteuergesetz, Steuerbefreiungen (Familienheim: Nr. 4a, 4b, 4c)
- Frühere Erwerbe (nicht berechnet): § 14 Erbschaftsteuergesetz, Berücksichtigung früherer Erwerbe (zehn Jahre)
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