Notarkosten Rechner Hauskauf 2026
Kaufpreis und Darlehen eingeben, Notar- und Grundbuchkosten sehen.
Notar und Grundbuch zusammen
4.438,70 €
Das sind 1,48 % des Kaufpreises. Notar 2.951,20 €, Grundbuch 1.487,50 €.
| Notar: Kaufvertrag | 2.290,75 € |
|---|---|
| Notar: Grundschuld | 660,45 € |
| Grundbuch: Eigentumsumschreibung | 635 € |
| Grundbuch: Vormerkung | 317,50 € |
| Grundbuch: Grundschuld | 535 € |
| Summe | 4.438,70 € |
Rechenweg
- Notar Kaufvertrag: Gebühren 1.905 € (Beurkundung 2,0, Vollzug 0,5, Betreuung 0,5 nach Tabelle B), Pauschale 20 €, Umsatzsteuer 365,75 €.
- Grundbuch: Eigentumsumschreibung 1,0, Vormerkung 0,5 nach Tabelle B.
- Grundschuld über 240.000 €: Notar 1,0 plus Pauschale und Umsatzsteuer, Grundbuch 1,0.
Wofür Notar und Grundbuchamt Gebühren verlangen
Beim Immobilienkauf beurkundet der Notar den Kaufvertrag, überwacht die Zahlung des Kaufpreises und beantragt die Eintragungen im Grundbuch. Das Grundbuchamt trägt dich als Eigentümer ein, bei Bedarf auch die Auflassungsvormerkung und die Grundschuld für dein Darlehen. Beide Seiten rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, in der Regel nach Tabelle B.
Die Gebühren hängen nur vom Geschäftswert ab, bei einem Kauf also vom Kaufpreis, und bei der Grundschuld vom Darlehensbetrag. Das Bundesland spielt keine Rolle.
Rechenbeispiel: 300.000 € mit 240.000 € Darlehen
Tabelle B nennt für 300.000 € eine volle Gebühr von 635 €. Der Notar berechnet für den Kaufvertrag 3,0 solcher Gebühren (Beurkundung 2,0, Vollzug 0,5, Betreuung 0,5): 1.905 €. Dazu 20 € Pauschale und 19 % Umsatzsteuer: 2.290,75 €. Die Grundschuld über 240.000 € kostet beim Notar 660,45 €.
Das Grundbuchamt nimmt 635 € für die Eigentumsumschreibung, 317,50 € für die Vormerkung und 535 € für die Grundschuld. Zusammen kommst du auf 4.438,70 €, das sind 1,48 % des Kaufpreises.
Warum der Prozentanteil mit dem Preis sinkt
Die Gebührentabelle steigt langsamer als der Kaufpreis. Bei 100.000 € liegen Notar und Grundbuch mit Darlehen bei 1,91 %, bei 500.000 € bei 1,3 % und bei 1.000.000 € bei 1,19 %. Die Tabelle unten zeigt alle Stufen.
Wie Tabelle B aufgebaut ist
Tabelle B ist eine Stufentabelle (§ 34 GNotKG). Bis 500 € Geschäftswert beträgt die volle Gebühr 15 €. Danach steigt sie in Stufen: Bis 2.000 € um 4 € je angefangene 500 €, bis 10.000 € um 6 € je angefangene 1.000 €, bis 25.000 € um 8 € je angefangene 3.000 €, bis 50.000 € um 10 € je angefangene 5.000 €, bis 200.000 € um 27 € je angefangene 15.000 € und bis 500.000 € um 50 € je angefangene 30.000 €. Über 500.000 € sind es bis zu den hier hinterlegten 3 Mio. € 80 € je angefangene 50.000 €. Ein Kaufpreis knapp über einer Stufengrenze kostet deshalb einen vollen Schritt mehr.
Jede einzelne Gebühr wird auf den Cent gerundet und beträgt mindestens 15 €. Für die Beurkundung des Kaufvertrags gilt ein Mindestbetrag von 120 €, für die Beurkundung einer Grundschuld von 60 €. Bei Kaufpreisen im üblichen Bereich spielen die Mindestbeträge keine Rolle.
Grenzen des Rechners
Der Rechner nimmt diese Annahmen an:
- Geschäftswert = Kaufpreis (§ 47 GNotKG). Liegt der Verkehrswert höher, gilt er; das berücksichtigt der Rechner nicht.
- Notar Kaufvertrag: Beurkundung 2,0 (KV 21100), Vollzug 0,5 (KV 22110), Betreuung 0,5 (KV 22200), jeweils Tabelle B.
- Grundbuch: Eigentumsumschreibung 1,0 (KV 14110), Auflassungsvormerkung 0,5 (KV 14150), Grundschuld 1,0 (KV 14121, Buchgrundschuld), jeweils Tabelle B.
- Notar Grundschuld: Beurkundung 1,0 (KV 21200), mindestens 60 €.
- Nicht enthalten: Dokumentenpauschalen, Gerichtsauslagen, Löschungskosten, Kosten für Gutachten, Finanzierungsgebühren.
Notar und Grundbuch nach Kaufpreis
Mit Darlehen über 80 % des Kaufpreises und Vormerkung.
| Kaufpreis | Notar | Grundbuch | Summe | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| 100.000 € | 1.282,82 € | 628,50 € | 1.911,32 € | 1,91 % |
| 150.000 € | 1.668,38 € | 831 € | 2.499,38 € | 1,67 % |
| 200.000 € | 2.053,94 € | 1.033,50 € | 3.087,44 € | 1,54 % |
| 250.000 € | 2.475,20 € | 1.237,50 € | 3.712,70 € | 1,49 % |
| 300.000 € | 2.951,20 € | 1.487,50 € | 4.438,70 € | 1,48 % |
| 350.000 € | 3.189,20 € | 1.612,50 € | 4.801,70 € | 1,37 % |
| 400.000 € | 3.605,70 € | 1.812,50 € | 5.418,20 € | 1,35 % |
| 450.000 € | 4.081,70 € | 2.062,50 € | 6.144,20 € | 1,37 % |
| 500.000 € | 4.319,70 € | 2.187,50 € | 6.507,20 € | 1,3 % |
| 600.000 € | 5.069,40 € | 2.577,50 € | 7.646,90 € | 1,27 % |
| 750.000 € | 6.116,60 € | 3.097,50 € | 9.214,10 € | 1,23 % |
| 1.000.000 € | 7.925,40 € | 4.017,50 € | 11.942,90 € | 1,19 % |
Häufige Fragen
Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf?
Bei 300.000 € Kaufpreis und 240.000 € Darlehen etwa 4.438,70 €, das sind 1,48 % des Kaufpreises.
Hängen die Kosten vom Bundesland ab?
Nein. Notar- und Grundbuchgebühren richten sich bundesweit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf die Eigentumsübertragung sichert. Das Grundbuchamt berechnet dafür die halbe Gebühr.
Kann ich Notarkosten sparen?
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Beeinflussen kannst du nur, welche Leistungen anfallen, zum Beispiel ob du die Vormerkung eintragen lässt oder ein Darlehen mit Grundschuld aufnimmst. Besprich das mit dem Notar.
Warum nimmt der Notar Umsatzsteuer?
Notargebühren sind umsatzsteuerpflichtig, es gilt der Regelsatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Die Gerichtsgebühren des Grundbuchamts sind davon nicht betroffen.
Quellen und Stand
Datenstand: 20.10.2026
- Kostenverzeichnis: GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis): Nr. 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121, 14150, 32005, 32014 (geprüft am 20.10.2026)
- Wertgebühren: § 34 GNotKG, Wertgebühren (Tabelle B, Rundung auf Cent, Mindestgebühr 15 Euro) (geprüft am 20.10.2026)
- Gebührentabelle B: GNotKG Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3): Gebührentabellen A und B bis 3 Mio. Euro (BGBl. 2025 I Nr. 109, S. 18) (geprüft am 20.10.2026)
- Geschäftswert Kauf: § 47 GNotKG, Sache bei Kauf (Kaufpreis, mindestens Verkehrswert) (geprüft am 20.10.2026)
- Geschäftswert Grundschuld: § 53 GNotKG, Grundpfandrechte (Wert = Nennbetrag der Schuld) (geprüft am 20.10.2026)
- Geschäftswert Vollzug: § 112 GNotKG, Geschäftswert für den Vollzug (geprüft am 20.10.2026)
- Umsatzsteuer: § 12 Abs. 1 UStG, Regelsteuersatz 19 Prozent (geprüft am 20.10.2026)