Bußgeldrechner Geschwindigkeit 2026
Du gibst Fahrzeug, Ort und Geschwindigkeit ein und siehst Bußgeld, Fahrverbot, Punkte und die Kosten des Bescheids.
Bußgeld bei 25 km/h zu viel
115 €
Fahrverbot: kein Regelfahrverbot. Punkte in Flensburg: 1.
| Bußgeld | 115 € |
|---|---|
| Gebühr des Bescheids | 25 € |
| Zustellung | 3,50 € |
| Zusammen | 143,50 € |
Rechenweg
- 75 km/h gefahren, 50 km/h erlaubt: Das sind 25 km/h zu viel.
- In Tabelle 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung steht dafür Nr. 11.3.4. Innerorts beträgt der Regelsatz 115 €.
- Nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung bringt diese Zeile 1 Punkt.
- Kommt ein Bußgeldbescheid, wird eine Gebühr von 5 % der Geldbuße fällig (mindestens 25 €), dazu 3,50 € für die Zustellung.
Was dieser Rechner macht
Du gibst ein, mit welchem Fahrzeug du unterwegs warst, ob innerorts oder außerorts, wie viel dort erlaubt war und wie viel du laut Anhörungsbogen oder Bescheid gefahren bist. Der Rechner sucht daraus die passende Zeile im Bußgeldkatalog und zeigt dir das Bußgeld, ein Regelfahrverbot, die Punkte im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg und die Kosten des Bescheids. Gedacht ist er für alle, die ein Schreiben bekommen haben und wissen wollen, was auf sie zukommt. Nicht berechnet werden Vorsatz, Gefährdung, Wiederholungen und Anwaltskosten. Die Zahlen stammen aus Tabelle 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Stand 20.10.2026.
Welche Fahrzeugart du wählst
Der Bußgeldkatalog kennt drei Gruppen. Welche für dich gilt, richtet sich nach § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), also nach der zulässigen Gesamtmasse und danach, ob ein Anhänger dranhängt.
- Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, jeweils ohne Anhänger. Dazu gehören auch Motorräder und Transporter bis 3,5 t.
- Lkw über 3,5 t, Pkw und Transporter mit Anhänger sowie Busse ohne Fahrgäste. Die Regelsätze sind hier höher als bei der ersten Gruppe, und es gibt eine eigene Zeile für längere oder wiederholte Verstöße bis 15 km/h.
- Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern und Busse mit Fahrgästen. Hier gelten die höchsten Sätze.
Welche Geschwindigkeit du eingibst
Im Anhörungsbogen stehen meist zwei Werte, die gemessene Geschwindigkeit und die, die nach Abzug der Messtoleranz zugrunde gelegt wird. Gib die zweite ein. Der Abzug hängt vom Messgerät ab. Üblich sind 3 km/h bei Werten bis 100 km/h und 3 % darüber. Das steht nicht in der BKatV, und wir haben es nur aus Ratgebern, nicht aus einer amtlichen Quelle. Deshalb zieht der Rechner nichts selbst ab.
Verwarnungsgeld und Kosten des Bescheids
Bis zu einem Regelsatz von 55 € ist ein Verwarnungsgeld vorgesehen (§ 1 Abs. 1 BKatV). Stimmst du der Verwarnung zu und zahlst, entstehen keine weiteren Kosten (§ 56 Abs. 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Liegt der Regelsatz darüber oder lehnst du die Verwarnung ab, kommt ein Bußgeldbescheid. Dann wird eine Gebühr von 5 % der Geldbuße fällig, mindestens 25 € und höchstens 7.500 €, dazu pauschal 3,50 € für die Zustellung (§ 107 OWiG).
Ein Beispiel mit dem Pkw: 25 km/h zu viel innerorts kosten 115 €. Mit 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellung sind es 143,50 €.
Punkte und Fahrverbot
Mit einem Pkw gibt es Punkte ab 21 km/h, innerorts wie außerorts. Ein Regelfahrverbot kommt innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h dazu. Wer ein Regelfahrverbot bekommt, bekommt auch 2 Punkte, darunter gibt es 1 Punkt oder keinen. Welche Verstöße wie viele Punkte bringen, steht in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ab 4 Punkten schreibt die Behörde dich an und ermahnt dich, ab 6 Punkten verwarnt sie dich, bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz, StVG). Ein Punkt wird nach zweieinhalb Jahren getilgt, zwei Punkte nach fünf Jahren (§ 29 StVG).
Was der Rechner nicht berücksichtigt
Das Ergebnis ist die Regeleinstufung des Katalogs. Behörden und Gerichte können im Einzelfall davon abweichen.
- Der Rechner nimmt eine fahrlässige Tat unter gewöhnlichen Umständen an. Bei Vorsatz wird der Regelsatz nach § 3 Abs. 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) verdoppelt, bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht er sich nach § 3 Abs. 3. Beides rechnet er nicht mit.
- Eingegeben wird die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz, so wie sie im Anhörungsbogen oder im Bescheid steht. Der Rechner zieht selbst nichts ab.
- Ein Fahrverbot ist hier die Regeldauer aus dem Katalog. Wem wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h schon einmal ein Bußgeld rechtskräftig festgesetzt wurde und wer innerhalb eines Jahres danach erneut mindestens 26 km/h überschreitet, kann in der Regel ein Fahrverbot bekommen (§ 4 Abs. 2 BKatV). Das prüft der Rechner nicht.
- Bei den Kosten gilt die Annahme, dass der Bußgeldbescheid mit Zustellungsurkunde kommt (3,50 € Pauschale). Anwaltskosten, Gutachten und ein Verfahren vor Gericht sind nicht enthalten.
Pkw: Bußgeld, Fahrverbot und Punkte nach Überschreitung
Regelsätze für Pkw und andere Fahrzeuge bis 3,5 t ohne Anhänger bei fahrlässiger Tat. Jede Zeile führt zu einer eigenen Seite.
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts | Fahrverbot und Punkte |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | 20 € | keine Punkte |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | 40 € | keine Punkte |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | 60 € | keine Punkte |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 100 € | 1 Punkt |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 150 € | 1 Punkt |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 200 € | innerorts: 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte; außerorts: 1 Punkt |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 320 € | 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 480 € | innerorts: 2 Monate Fahrverbot, 2 Punkte; außerorts: 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 600 € | innerorts: 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte; außerorts: 2 Monate Fahrverbot, 2 Punkte |
| über 70 km/h | 800 € | 700 € | 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte |
Fragen und Antworten
Was kostet es, mit dem Pkw 20 km/h zu viel zu fahren?
Innerorts sind es 70 €, außerorts 60 €, jeweils ohne Punkte und ohne Fahrverbot. Kommt ein Bußgeldbescheid, liegen die Gesamtkosten innerorts bei 98,50 € und außerorts bei 88,50 €, weil Gebühr und Zustellung dazukommen.
Ab wann droht mir ein Fahrverbot?
Mit dem Pkw innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. Bei Lkw und Fahrzeugen mit Anhänger beginnt es früher, nämlich innerorts ab 26 km/h und außerorts ab 31 km/h. Bei Gefahrgut und Bussen mit Fahrgästen gilt es innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h.
Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?
Mit dem Pkw ab 21 km/h, innerorts wie außerorts. Ab dem Fahrverbot gibt es 2 Punkte, darunter 1 Punkt oder keinen. Liegt die Überschreitung unter diesen Grenzen, bleibt es bei Bußgeld oder Verwarnungsgeld ohne Eintrag im Fahreignungsregister.
Muss ich zum Bußgeld noch Gebühren zahlen?
Nur bei einem Bußgeldbescheid. Dann kommen 5 % der Geldbuße hinzu, mindestens 25 €, dazu 3,50 € für die Zustellung. Bei einem Verwarnungsgeld bis 55 €, dem du zustimmst, entstehen keine Kosten.
Gilt der Rechner auch auf der Autobahn?
Ja. Der Katalog unterscheidet nur zwischen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf der Autobahn gilt die Spalte außerorts. Bei Vorsatz oder einer Gefährdung können höhere Sätze gelten, die der Rechner nicht berücksichtigt.
Woher die Zahlen kommen
Stand der Daten: 20.10.2026
Der übliche Toleranzabzug von 3 km/h bis 100 km/h und 3 % darüber ist nur aus Ratgebern belegt, nicht aus einer amtlichen Quelle. Der Rechner zieht deshalb nichts selbst ab.
- Regelsätze und Fahrverbote: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anhang zu Nummer 11 der Anlage, Tabelle 1 Geschwindigkeitsüberschreitungen (BGBl. I 2021, 4701 bis 4703) (geprüft am 20.10.2026)
- Fahrzeuggruppen: § 3 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Höchstgeschwindigkeit nach Fahrzeugart (geprüft am 20.10.2026)
- Punkte: Anlage 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Nr. 2.2.3 und 3.2.2, Bewertung von Geschwindigkeitsverstößen (geprüft am 20.10.2026)
- Maßnahmen nach Punktestand: § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG), Maßnahmen nach Punktestand (geprüft am 20.10.2026)
- Tilgung der Punkte: § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG), Tilgungsfristen (geprüft am 20.10.2026)
- Verwarnungsgeld: § 1 Abs. 1 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Verwarnungsgeld bis 55 Euro (geprüft am 20.10.2026)
- Keine Kosten bei Verwarnung: § 56 Abs. 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), keine Kosten bei Verwarnungsgeld (geprüft am 20.10.2026)
- Gebühren und Auslagen: § 107 Abs. 1 und 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Gebühren und Auslagen (geprüft am 20.10.2026)
- Regelfahrverbot: § 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Regelfahrverbot und beharrliche Verletzung (geprüft am 20.10.2026)
- Vorsatz und Gefährdung (nicht berechnet): § 3 Abs. 3 und 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Erhöhung bei Gefährdung und Vorsatz (geprüft am 20.10.2026)