Grunderwerbsteuer Rechner 2026
Kaufpreis eingeben, Bundesland wählen, Steuer sehen.
Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen
19.500 €
Steuersatz: 6,5 % · Mehr zu Nordrhein-Westfalen
Rechenweg
- 300.000 € × 6,5 % = 19.500 €
- Das Ergebnis ist ein voller Euro-Betrag, es muss nicht gerundet werden.
So funktioniert der Grunderwerbsteuer-Rechner
Du gibst den Kaufpreis ein und wählst das Bundesland, in dem das Grundstück liegt. Der Rechner nimmt den Landessatz aus der Tabelle weiter unten, multipliziert ihn mit dem Kaufpreis und rundet das Ergebnis auf volle Euro ab. Bis 2.500 € Kaufpreis zeigt er 0 € an, weil dann die Freigrenze greift.
Der Rechner rechnet im Browser. Deine Eingaben verlassen das Gerät nicht, es gibt kein Konto und keine Speicherung.
Warum der Satz vom Bundesland abhängt
Bis 2006 galt bundesweit ein einheitlicher Satz von 3,5 % (§ 11 Abs. 1 GrEStG). Seit der Föderalismusreform dürfen die Länder den Satz selbst bestimmen. Die meisten haben ihn seither angehoben. Heute liegt die Spanne zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein). Der ungewichtete Durchschnitt der 16 Länder beträgt 5,56 %.
Der Satz hängt allein an der Lage des Grundstücks. Wo du wohnst und wo der Notar sitzt, ist egal. Innerhalb eines Landes zahlst du überall dasselbe, Gemeinden dürfen keinen eigenen Satz festlegen.
Beispielrechnung: Kaufpreis 350.000 €
Eine Familie kauft ein Reihenhaus für 350.000 €. Rechenweg in drei Ländern: In Bayern gilt 3,5 %, also 350.000 € × 0,035 = 12.250 €. Bei 5,0 % (zum Beispiel Niedersachsen) sind es 350.000 € × 0,05 = 17.500 €. In Nordrhein-Westfalen mit 6,5 % wird daraus 350.000 € × 0,065 = 22.750 €.
Der Unterschied zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen beträgt bei diesem Haus 10.500 €. Die Steuer kommt zusätzlich zum Kaufpreis dazu. Plane sie deshalb von Anfang an in die Kaufnebenkosten ein.
Was zur Gegenleistung gehört
Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Beim Kauf ist das der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Übernimmst du zum Beispiel Verbindlichkeiten des Verkäufers, erhöht das die Bemessungsgrundlage. Der Rechner kennt nur den Kaufpreis, die Details stehen im Kaufvertrag.
Freigrenze und typische Ausnahmen
Ein Erwerb ist steuerfrei, wenn der maßgebende Wert 2.500 € nicht übersteigt (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Wird die Grenze überschritten, und sei es um einen Cent, fällt die Steuer auf den gesamten Betrag an.
Außerdem nennt § 3 GrEStG Vorgänge ohne Grunderwerbsteuer. Der Rechner berechnet sie nicht. Wenn einer dieser Fälle auf dich zutrifft, sprich mit Notar oder Finanzamt:
- Erwerb zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern des Veräußerers (§ 3 Nr. 4 GrEStG)
- Erwerb durch den früheren Ehegatten oder Lebenspartner im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung oder Aufhebung (§ 3 Nr. 5 und 5a GrEStG)
- Erwerb durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, also etwa Eltern, Kinder und Enkel; Stiefkinder und die Ehegatten dieser Personen stehen gleich (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
- Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (§ 3 Nr. 2 GrEStG)
- Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses (§ 3 Nr. 3 GrEStG)
Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026
Sortiert nach Steuersatz, vom niedrigsten zum höchsten. Bei gleichem Satz alphabetisch.
| Platz | Bundesland | Satz | Gilt seit |
|---|---|---|---|
| 1 | Bayern | 3,5 % | 01.09.2006 |
| 2 | Baden-Württemberg | 5,0 % | 05.11.2011 |
| 2 | Niedersachsen | 5,0 % | 01.01.2014 |
| 2 | Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 01.03.2012 |
| 2 | Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 01.03.2012 |
| 2 | Thüringen | 5,0 % | 01.01.2024 |
| 7 | Bremen | 5,5 % | 01.07.2025 |
| 7 | Hamburg | 5,5 % | 01.01.2023 |
| 7 | Sachsen | 5,5 % | 01.01.2023 |
| 10 | Berlin | 6,0 % | 01.01.2014 |
| 10 | Hessen | 6,0 % | 01.08.2014 |
| 10 | Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 01.07.2019 |
| 13 | Brandenburg | 6,5 % | 01.07.2015 |
| 13 | Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 01.01.2015 |
| 13 | Saarland | 6,5 % | 01.01.2015 |
| 13 | Schleswig-Holstein | 6,5 % | 01.01.2014 |
Häufige Fragen
Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer?
Kaufpreis (genauer: Gegenleistung) mal Steuersatz des Bundeslandes, danach auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG). Bei 350.000 € und 6,5 % sind das 22.750 €.
In welchem Bundesland ist die Grunderwerbsteuer am niedrigsten?
In Bayern mit 3,5 %. Am höchsten ist sie mit 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.
Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?
Nach dem Gesetz sind die Vertragsteile Steuerschuldner (§ 13 GrEStG). Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer sie trägt.
Gibt es einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer?
Nein, aber eine Freigrenze: Liegt der Wert bei höchstens 2.500 €, bleibt der Erwerb steuerfrei. Darüber wird die Steuer vom vollen Betrag berechnet. Daneben gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Ehegatten und Verwandte in gerader Linie.
Muss ich die Steuer zurückzahlen, wenn der Kauf rückgängig gemacht wird?
Wird ein Erwerbsvorgang unter den Voraussetzungen von § 16 GrEStG rückgängig gemacht, etwa innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer und bevor das Eigentum übergegangen ist, wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt oder die Festsetzung aufgehoben. Die Einzelheiten hängen vom Fall ab, frag deinen Notar.
Quellen und Stand
Datenstand: 20.10.2026
Noch nicht gegen den Gesetzestext geprüft: Bremen, Hamburg, Hessen, Thüringen. Die Sätze stimmen mit mehreren Quellen überein, die Primärquelle fehlt aber noch.
- Regelsatz: § 11 GrEStG (Steuersatz 3,5 Prozent, soweit das Land keinen eigenen Satz bestimmt) (geprüft am 20.10.2026)
- Rundung auf volle Euro: § 11 Abs. 2 GrEStG (geprüft am 20.10.2026)
- Freigrenze: § 3 Nr. 1 GrEStG (Erwerb ohne Steuer, wenn der maßgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt) (geprüft am 20.10.2026)
- Bemessungsgrundlage: §§ 8, 9 GrEStG (Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, beim Kauf: Kaufpreis einschließlich übernommener sonstiger Leistungen) (geprüft am 20.10.2026)
- Ausnahmen: § 3 GrEStG, Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung (geprüft am 20.10.2026)
- Steuerschuldner: § 13 GrEStG, Steuerschuldner (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Baden-Württemberg: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Bayern: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Berlin: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Brandenburg: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Bremen: Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, Nr. 9 vom 05.02.2025 (Zweites Änderungsgesetz Steuersatz Grunderwerbsteuer) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Hamburg: Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 05.01.2022 (Länderübersicht der Sätze, Stand Januar 2022) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Hessen: Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 05.01.2022 (Länderübersicht der Sätze, Stand Januar 2022) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Mecklenburg-Vorpommern: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Niedersachsen: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Nordrhein-Westfalen: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Rheinland-Pfalz: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Saarland: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Sachsen: Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz (SächsGrEStSatzG), Fassung vom 01.01.2023, REVOSax (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Sachsen-Anhalt: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Schleswig-Holstein: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Thüringen: Landesrecht Thüringen (Portal; Gesetzestext zum Steuersatz noch zu verlinken) (geprüft am 20.10.2026)