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Entfernungspauschale-Rechner 2026

Du gibst Entfernung, Arbeitstage und Verkehrsmittel ein und siehst, was du als Pendler in der Steuererklärung ansetzen kannst.

Kürzeste Straßenverbindung. Angefangene Kilometer zählen nicht.

Nur Tage, an denen du die Tätigkeitsstätte aufgesucht hast.

Für die Schätzung der Steuerersparnis.

Entfernungspauschale pro Jahr

2.508 €

Rechenweg

  1. 30 km × 0,38 € × 220 Arbeitstage = 2.508 €.
  2. Beim Auto gilt der Höchstbetrag von 4.500 € nicht.

Was dieser Rechner macht

Du gibst ein, wie viele volle Kilometer es von deiner Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte sind, an wie vielen Tagen im Jahr du dort warst und wie du fährst. Der Rechner zeigt dir die Entfernungspauschale, die du in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen kannst. Wenn du magst, trägst du außerdem deinen Grenzsteuersatz ein und siehst, wie viel Steuer das etwa bringt. Er ist für Arbeitnehmer gedacht, die zur Arbeit pendeln. Grundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG) für das Jahr 2026. Nicht berechnet werden Familienheimfahrten, doppelte Haushaltsführung und Dienstreisen.

So berechnet sich die Pauschale

Für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte setzt du 0,38 € an, und zwar für jeden Arbeitstag, an dem du die Tätigkeitsstätte aufgesucht hast (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Gezählt wird nur die einfache Strecke, Hin- und Rückweg zusammen gelten als ein Weg. Ein angefangener Kilometer zählt nicht.

Ein Beispiel: Bei 30 km und 220 Arbeitstagen sind das 30 × 0,38 € × 220, also 2.508 € im Jahr. Mit dem Auto, dem Fahrrad oder der Bahn ist der Betrag zunächst derselbe, die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel.

Der Höchstbetrag von 4.500 Euro

Die Pauschale ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Das gilt nicht, wenn du einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Fährst du also mit dem Auto, gibt es keine Grenze. Wer dieselbe Strecke mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegt, wird bei 4.500 € gedeckelt.

Bei 100 km und 220 Tagen sind es 8.360 € mit dem Auto, mit dem Fahrrad nur 4.500 €.

Bahn und Bus: tatsächliche Kosten

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, kann die tatsächlichen Kosten ansetzen, soweit sie die Pauschale für das ganze Jahr übersteigen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG). Zahlst du für Fahrkarten also mehr, als die Pauschale ergibt, zählt dein Betrag, nicht die Pauschale. Zahlst du weniger, bleibt es bei der Pauschale. Trage dafür im Rechner die Jahreskosten ein.

Wann sich der Abzug lohnt

Werbungskosten werden vom Finanzamt ohnehin mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € berücksichtigt (§ 9a EStG). Erst was zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten darüber hinausgeht, senkt deine Steuer. Das Beispiel mit 30 km und 220 Tagen ergibt 2.508 €, davon liegen 1.278 € über dem Pauschbetrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sparst du damit etwa 383,40 €.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

Das Ergebnis ist eine Orientierung für deine Steuererklärung.

  • Gerechnet wird mit dem Gesetz in der Fassung, die ab dem Veranlagungszeitraum 2026 gilt (§ 52 Abs. 1 Einkommensteuergesetz, EStG). Für frühere Jahre gilt eine andere Fassung, die der Rechner nicht abbildet.
  • Als Entfernung zählt die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nur für die einfache Strecke. Eine andere Strecke darf angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig fährst.
  • Nicht berechnet werden Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung, Dienstreisen, Fahrten mit mehreren Wohnungen, Sammelbeförderung, Flugstrecken und die tatsächlichen Kosten bei einem Grad der Behinderung ab 70 oder ab 50 mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit.
  • Ob der Höchstbetrag für Motorräder, Motorroller und Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft gilt, ist hier nicht geprüft. Der Rechner kennt nur Auto, Bahn oder Bus und Fahrrad oder zu Fuß.
  • Steuerfreie Sachbezüge des Arbeitgebers für die Fahrten mindern den abziehbaren Betrag. Das rechnet der Rechner nicht mit.
  • Die Steuerersparnis ist eine Schätzung. Sie nimmt den Grenzsteuersatz, den du selbst einträgst, und lässt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer weg.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?

0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für jeden Arbeitstag. In dieser Fassung des Gesetzes gilt ein einziger Satz für alle Kilometer.

Zählt der Hin- und Rückweg doppelt?

Nein, nur die einfache Strecke. Bei 15 km und 220 Tagen sind es 15 × 0,38 € × 220 = 1.254 €.

Gilt der Höchstbetrag von 4.500 € auch mit dem Auto?

Nein. Wer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt, kann auch mehr als 4.500 € ansetzen. Mit dem Fahrrad oder zu Fuß ist bei 4.500 € Schluss.

Kann ich bei Bahn und Bus mehr als die Pauschale ansetzen?

Ja, wenn deine tatsächlichen Fahrkartenkosten im Jahr höher sind als die Entfernungspauschale. Dann zählen die Kosten, soweit sie die Pauschale übersteigen, zusätzlich.

Bringt mir die Pauschale immer etwas?

Nur, wenn alle Werbungskosten zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen. Darunter setzt das Finanzamt den Pauschbetrag an, und die Pauschale ändert nichts.

Woher die Zahlen kommen

Stand der Daten: 20.10.2026

Der Rechner gilt für das Jahr 2026. Stand des Gesetzes: Einkommensteuergesetz, zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197).