Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 2026
In Sachsen-Anhalt liegt der Satz seit 01.03.2012 bei 5,0 %. Gib deinen Kaufpreis ein, dann rechnet die Seite die Steuer aus.
Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt
15.000 €
Steuersatz: 5,0 %
Rechenweg
- 300.000 € × 5,0 % = 15.000 €
- Das Ergebnis ist ein voller Euro-Betrag, es muss nicht gerundet werden.
Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt zahlst du 5,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Der Satz gilt seit dem 01.03.2012, die Rechtsgrundlage dafür ist Landesgesetz vom 17.02.2010, GVBl. LSA 2010, S. 69.
Nach dem Stand dieser Seite (20.10.2026) hat sich der Satz seit rund 14 Jahren nicht geändert. Wer heute einen Kaufvertrag unterschreibt, rechnet also mit demselben Satz wie jemand, der 2012 gekauft hat.
Was ein Kauf in Sachsen-Anhalt kostet
Nimm an, du kaufst in Sachsen-Anhalt eine Eigentumswohnung für 300.000 €. Dann rechnest du 300.000 € mal 5,0 % und kommst auf 15.000 € Grunderwerbsteuer.
Bei 500.000 € Kaufpreis sind es 500.000 € mal 5,0 %, also 25.000 €. Die Steuer steigt gleichmäßig mit dem Preis, einen Stufentarif gibt es nicht. Weil die Steuer auf volle Euro abgerundet wird, kann sie bei einem krummen Kaufpreis ein paar Cent unter dem glatten Produkt liegen.
In Bayern mit 3,5 % würdest du für dieselben Kaufpreise 10.500 € und 17.500 € zahlen. Sachsen-Anhalt kostet dich 4.500 € mehr bei 300.000 € und 7.500 € mehr bei 500.000 €.
Sachsen-Anhalt im Vergleich mit den anderen Ländern
Sortiert man die Länder nach dem Satz, steht Sachsen-Anhalt mit 5,0 % auf Platz 2 von 16, wobei Platz 1 der niedrigste Satz ist. Der Durchschnitt aller Länder, ohne Gewichtung nach Einwohnern, beträgt 5,56 %, Sachsen-Anhalt liegt damit darunter. Bis zum höchsten Satz von 6,5 % fehlen 4.500 € bei 300.000 € und 7.500 € bei 500.000 €.
Denselben Satz von 5,0 % verlangen auch Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Zwischen diesen Ländern macht die Steuer also keinen Unterschied, es kommt allein auf Preis und Lage der Immobilie an.
Die Nachbarländer von Sachsen-Anhalt
Der Satz gilt im ganzen Land, die Gemeinde spielt keine Rolle. Angrenzende Länder sind Niedersachsen (5,0 %), Brandenburg (6,5 %), Sachsen (5,5 %), Thüringen (5,0 %).
Brandenburg und Sachsen verlangen mehr. Am höchsten ist es in Brandenburg, dort werden auf 300.000 € 19.500 € fällig.
Wichtig ist, wo das Grundstück liegt, nicht wo du wohnst. Die Landesgesetze knüpfen an Grundstücke an, die im jeweiligen Land liegen. Ein Umzug über die Landesgrenze spart dir deshalb nur dann Steuer, wenn du das Grundstück auch dort kaufst.
Freigrenze und Ausnahmen
Steuerfrei bleibt ein Erwerb nur dann, wenn der maßgebende Wert 2.500 € nicht übersteigt (§ 3 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz). Das ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Bei 2.500 € zahlst du nichts, bei 2.501 € sind es in Sachsen-Anhalt 125 €, berechnet vom ganzen Betrag. Bei Wohnungen und Häusern spielt das keine Rolle.
Daneben nennt das Gesetz Vorgänge, bei denen gar keine Grunderwerbsteuer anfällt. Der Rechner berechnet sie nicht. Die wichtigsten sind diese:
- Verkauf zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 Grunderwerbsteuergesetz)
- Übertragung an den früheren Ehepartner oder Lebenspartner, wenn nach einer Scheidung das Vermögen aufgeteilt wird (§ 3 Nr. 5 und 5a)
- Erwerb durch Verwandte in gerader Linie, also zum Beispiel von den Eltern auf die Kinder oder von den Großeltern auf die Enkel. Stiefkinder und die Ehepartner dieser Personen sind gleichgestellt (§ 3 Nr. 6)
- Erbschaft und Schenkung, die stattdessen nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz besteuert werden (§ 3 Nr. 2)
- Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch Miterben, wenn sie den Nachlass untereinander aufteilen (§ 3 Nr. 3)
Wer in Sachsen-Anhalt die Steuer zahlt und worauf sie berechnet wird
Nach dem Gesetz schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam, weil beide Vertragsteile sind (§ 13 Nr. 1). Im Kaufvertrag wird aber üblicherweise festgelegt, dass der Käufer sie trägt. Der Notar meldet den Vorgang dem Finanzamt (§ 18), von dort kommt der Steuerbescheid.
Berechnet wird die Steuer von der Gegenleistung. Das ist beim Kauf der Kaufpreis plus alles, was du dem Verkäufer über den Preis hinaus leistest, zum Beispiel übernommene Verbindlichkeiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1). Wie sich mitverkaufte Möbel auswirken, solltest du vor der Beurkundung mit dem Notar klären.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt?
Sie beträgt 5,0 % des Kaufpreises und gilt seit dem 01.03.2012. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 15.000 €.
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 400.000 € in Sachsen-Anhalt?
Du zahlst 20.000 €, das ist 400.000 € mal 5,0 %. Bei 500.000 € wären es 25.000 €. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.
Gilt der Satz von Sachsen-Anhalt auch, wenn ich in einem anderen Land wohne?
Ja, sobald die Immobilie in Sachsen-Anhalt liegt. Dein Wohnort spielt keine Rolle. Zum Vergleich die Nachbarländer: Niedersachsen 5,0 %, Brandenburg 6,5 %, Sachsen 5,5 %, Thüringen 5,0 %.
Wo steht Sachsen-Anhalt im Vergleich der Bundesländer?
Auf Platz 2 von 16, wobei Platz 1 der niedrigste Satz ist. Der niedrigste Satz liegt bei 3,5 %, der höchste bei 6,5 %. Bei 300.000 € Kaufpreis macht das einen Unterschied von 9.000 €.
Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Freigrenze oder Ausnahmen?
Bundesweit bleibt ein Erwerb bis 2.500 € steuerfrei. Außerdem sind unter anderem Verkäufe zwischen Ehepartnern, Übertragungen in gerader Linie, Erbschaften und Schenkungen ausgenommen (§ 3 Grunderwerbsteuergesetz). Die Länder legen nur den Satz fest und ändern an diesen Regeln nichts.
Woher die Zahlen kommen
Stand der Daten: 20.10.2026
- Steuersatz Sachsen-Anhalt: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Regelsatz: § 11 Grunderwerbsteuergesetz (Steuersatz 3,5 Prozent, soweit das Land keinen eigenen Satz bestimmt) (geprüft am 20.10.2026)
- Rundung auf volle Euro: § 11 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz (geprüft am 20.10.2026)
- Freigrenze: § 3 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (Erwerb ohne Steuer, wenn der maßgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt) (geprüft am 20.10.2026)
- Bemessungsgrundlage: §§ 8, 9 Grunderwerbsteuergesetz (Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, beim Kauf: Kaufpreis einschließlich übernommener sonstiger Leistungen) (geprüft am 20.10.2026)
- Ausnahmen: § 3 Grunderwerbsteuergesetz, Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung (geprüft am 20.10.2026)
- Steuerschuldner: § 13 Grunderwerbsteuergesetz, Steuerschuldner (geprüft am 20.10.2026)