Zum Inhalt springen

Entfernungspauschale bei 30 km 2026

Bei 30 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen sind es 2.508 € im Jahr. Du kannst die Tage und das Verkehrsmittel ändern.

Kürzeste Straßenverbindung. Angefangene Kilometer zählen nicht.

Nur Tage, an denen du die Tätigkeitsstätte aufgesucht hast.

Für die Schätzung der Steuerersparnis.

Entfernungspauschale pro Jahr

2.508 €

Rechenweg

  1. 30 km × 0,38 € × 220 Arbeitstage = 2.508 €.
  2. Beim Auto gilt der Höchstbetrag von 4.500 € nicht.

Entfernungspauschale bei 30 km

Liegt deine erste Tätigkeitsstätte 30 Kilometer von deiner Wohnung entfernt, setzt du für jeden Arbeitstag 30 × 0,38 € an, das sind 11,40 € pro Tag (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Hin- und Rückweg gelten dabei als ein Weg. Wie hoch der Betrag im Jahr ausfällt, hängt davon ab, an wie vielen Tagen du die Tätigkeitsstätte aufgesucht hast.

  • 100 Arbeitstage: 1.140 €
  • 150 Arbeitstage: 1.710 €
  • 220 Arbeitstage: 2.508 €
  • 260 Arbeitstage: 2.964 €

Wann der Abzug etwas bringt

Allein mit der Entfernungspauschale erreichst du den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € bei 30 km nach 108 Arbeitstagen. Hast du weniger Fahrtage und keine weiteren Werbungskosten, setzt das Finanzamt ohnehin den Pauschbetrag an. Mit 220 Tagen kommst du auf 2.508 €.

Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sparst du damit etwa 383,40 €, bei 40 % etwa 511,20 €, wenn du sonst keine Werbungskosten hast. Fallen schon 1.500 € andere Werbungskosten an, wirkt die gesamte Pauschale zusätzlich, bei 30 % sind das 752,40 €.

Auto, Fahrrad oder Bahn

Bei 30 km spielt der Höchstbetrag von 4.500 € keine Rolle. Selbst bei 366 Arbeitstagen ergibt sich nur 4.172,40 €. Mit dem Auto oder dem Fahrrad rechnest du also gleich.

Fährst du mit Bahn oder Bus, kannst du die tatsächlichen Fahrkartenkosten ansetzen, soweit sie die Pauschale übersteigen. Bei 220 Tagen ist die Grenze 2.508 €. Zahlst du im Jahr 3.508 € für Fahrkarten, zählen diese 3.508 €.

Was nicht eingerechnet ist

Das Ergebnis ist eine Orientierung für deine Steuererklärung, mit diesen Annahmen:

  • Gerechnet wird mit dem Gesetz in der Fassung, die ab dem Veranlagungszeitraum 2026 gilt (§ 52 Abs. 1 Einkommensteuergesetz, EStG). Für frühere Jahre gilt eine andere Fassung, die der Rechner nicht abbildet.
  • Als Entfernung zählt die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nur für die einfache Strecke. Eine andere Strecke darf angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig fährst.
  • Nicht berechnet werden Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung, Dienstreisen, Fahrten mit mehreren Wohnungen, Sammelbeförderung, Flugstrecken und die tatsächlichen Kosten bei einem Grad der Behinderung ab 70 oder ab 50 mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit.

Fragen und Antworten

Wie viel Entfernungspauschale gibt es bei 30 km?

11,40 € pro Arbeitstag. Bei 220 Tagen sind es 2.508 € im Jahr.

Wie viel Steuer spare ich bei 30 km?

Das hängt von deinem Grenzsteuersatz und deinen anderen Werbungskosten ab. Ohne andere Werbungskosten und bei einem Satz von 30 % sind es bei 220 Tagen etwa 383,40 €.

Ab wie vielen Arbeitstagen lohnt sich der Abzug bei 30 km?

Allein mit der Pauschale überschreitest du den Pauschbetrag von 1.230 € nach 108 Tagen. Mit weiteren Werbungskosten wirkt jeder Tag früher.

Muss ich bei 30 km den Höchstbetrag beachten?

Nein, bei 30 km bleibst du auch mit 366 Tagen mit 4.172,40 € unter den 4.500 €.

Zählt der Rückweg extra?

Nein. Die Pauschale gilt für die einfache Strecke, Hin- und Rückweg zusammen sind ein Arbeitstag.

Woher die Zahlen kommen

Stand der Daten: 20.10.2026

Der Rechner gilt für das Jahr 2026. Stand des Gesetzes: Einkommensteuergesetz, zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197).