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Notarkosten bei 400.000 € Kaufpreis 2026

Ohne Darlehen kosten Notar und Grundbuch bei diesem Kaufpreis zusammen 4.003,75 €. Im Rechner ist ein Darlehen von 80 % eingetragen, das du ändern kannst.

Die Grundschuld sichert die Bank im Grundbuch ab. Leer lassen, wenn du ohne Darlehen kaufst.

Notar und Grundbuch zusammen

5.418,20 €

Das sind 1,35 % des Kaufpreises. Davon gehen 3.605,70 € an den Notar und 1.812,50 € ans Grundbuchamt.

Aufschlüsselung der Notar- und Grundbuchkosten
Notar: Kaufvertrag2.826,25 €
Notar: Grundschuld779,45 €
Grundbuch: Eigentumsumschreibung785 €
Grundbuch: Vormerkung392,50 €
Grundbuch: Grundschuld635 €
Summe5.418,20 €

Rechenweg

  1. Notar für den Kaufvertrag: 2.355 € an Gebühren (Beurkundung mit dem Satz 2,0, Vollzug 0,5 und Betreuung 0,5 aus der Gebührentabelle B), dazu 20 € Pauschale und 451,25 € Umsatzsteuer.
  2. Grundbuchamt: Eigentumsumschreibung mit dem Satz 1,0 und Vormerkung mit 0,5 aus der Gebührentabelle B.
  3. Grundschuld über 320.000 €: Notar mit dem Satz 1,0 plus Pauschale und Umsatzsteuer, Grundbuchamt mit 1,0.

Notar und Grundbuchamt bei 400.000 € Kaufpreis

Kaufst du eine Immobilie für 400.000 €, kosten Notar und Grundbuchamt zusammen 4.003,75 €, wenn du ohne Darlehen kaufst und eine Auflassungsvormerkung eintragen lässt. Das sind 1,0 % des Kaufpreises. Nimmst du ein Darlehen über 320.000 € auf, kommt die Grundschuld dazu, und die Summe steigt auf 5.418,20 €, also 1,35 % vom Kaufpreis.

Grunderwerbsteuer und Maklerprovision sind hier nicht enthalten. Beide hängen vom Bundesland und vom Vertrag ab. Notar und Grundbuchamt kosten dagegen überall dasselbe.

So setzen sich die Notarkosten zusammen

Der Wert, nach dem die Gebühren berechnet werden, ist der Kaufpreis (400.000 €). In Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) liegt er in der Stufe bis 410.000 €, dort beträgt die Grundgebühr 785 €. Bis zur nächsten Stufe fehlen 10.000 €, danach steigt die Grundgebühr auf 835 €.

Für den Kaufvertrag berechnet der Notar die Beurkundung mit dem 2,0-Fachen der Grundgebühr (1.570 €), die Abwicklung mit Behörden, den Vollzug, mit dem 0,5-Fachen (392,50 €) und die Überwachung der Kaufpreiszahlung, die Betreuung, ebenfalls mit dem 0,5-Fachen (392,50 €). Zusammen sind das 2.355 €. Dazu kommen 20 € Pauschale für Post und Telefon und 19 % Umsatzsteuer (451,25 €). Der Notar stellt dir damit 2.826,25 € für den Kaufvertrag in Rechnung.

Mit Darlehen beurkundet der Notar auch die Grundschuld. Bei 320.000 € Darlehen kostet das 779,45 €.

So setzen sich die Kosten beim Grundbuchamt zusammen

Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung als neuer Eigentümer die einfache Grundgebühr, bei 400.000 € sind das 785 €. Die Auflassungsvormerkung kostet die halbe Grundgebühr, 392,50 €. Sie sichert dir den Anspruch auf das Eigentum, bis du im Grundbuch stehst. Ohne Vormerkung sparst du diesen Betrag, ob du darauf verzichten solltest, klärst du mit dem Notar.

Für die Grundschuld über 320.000 € kommt eine weitere einfache Grundgebühr dazu, 635 €. Beim Grundbuchamt zahlst du insgesamt 1.177,50 € ohne Darlehen und 1.812,50 € mit Darlehen.

400.000 € im Vergleich mit anderen Kaufpreisen

Gegenüber einem Kaufpreis von 350.000 € (mit 280.000 € Darlehen) zahlst du bei 400.000 € 616,50 € mehr. Auf je 10.000 € mehr Kaufpreis gerechnet sind das 123,30 €.

Bei 450.000 € wären es 6.144,20 €, also 726 € mehr als bei 400.000 €. Der Anteil am Kaufpreis liegt dort bei 1,37 %, hier bei 1,35 %.

Die Grundschuld über 320.000 € erhöht Notar und Grundbuchamt bei 400.000 € Kaufpreis um 1.414,45 €. Sie ist nötig, damit die Bank das Darlehen im Grundbuch absichern kann. Ohne Finanzierung fällt sie weg, mit höherem Darlehen steigt sie nach der Gebührentabelle B.

Was nicht enthalten ist

Die Rechnung arbeitet mit diesen Annahmen:

  • Als Wert für die Gebühren gilt der Kaufpreis (§ 47 Gerichts- und Notarkostengesetz). Liegt der Verkehrswert der Immobilie höher, gilt dieser, das berücksichtigt der Rechner nicht.
  • Beim Notar rechnet der Rechner für den Kaufvertrag die Beurkundung (Satz 2,0), den Vollzug (0,5) und die Betreuung (0,5). Die Sätze werden mit der Gebührentabelle B des Gesetzes multipliziert.
  • Beim Grundbuchamt rechnet er die Eigentumsumschreibung (Satz 1,0), auf Wunsch die Auflassungsvormerkung (0,5) und für das Darlehen die Grundschuld (1,0).
  • Für die Grundschuld kommen beim Notar die Beurkundung (Satz 1,0, mindestens 60 €) sowie eine Pauschale mit Umsatzsteuer dazu.
  • Nicht enthalten sind Kopier- und Gerichtsauslagen, Kosten für die Löschung alter Grundschulden, Gutachten und Gebühren der Bank für die Finanzierung.

Fragen und Antworten

Wie hoch sind die Notarkosten bei 400.000 € Kaufpreis?

Für den Kaufvertrag sind es 2.826,25 € einschließlich Umsatzsteuer. Mit einer Grundschuld über 320.000 € kommen 779,45 € dazu.

Wie hoch sind die Grundbuchkosten bei 400.000 € Kaufpreis?

Für Eigentumsumschreibung und Vormerkung zahlst du 1.177,50 €. Mit Grundschuld über 320.000 € sind es insgesamt 1.812,50 €.

Wie viel Prozent vom Kaufpreis sind Notar und Grundbuchamt bei 400.000 €?

1,0 % ohne Darlehen und 1,35 % mit einem Darlehen über 80 % des Kaufpreises.

Kann ich mit dem Notar über die Kosten verhandeln?

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, bei gleichem Wert kostet derselbe Vorgang deshalb bei jedem Notar gleich viel. Du kannst höchstens beeinflussen, welche Leistungen überhaupt anfallen.

Wer zahlt Notar und Grundbuchamt?

Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Kosten trägt. Was für dich gilt, steht in deinem Vertrag.

Woher die Zahlen kommen

Stand der Daten: 20.10.2026

Die Gebührentabelle ist auf dem Stand vom 20.10.2026.