Notarkosten bei 1.000.000 € Kaufpreis 2026
Ohne Darlehen kosten Notar und Grundbuch bei diesem Kaufpreis zusammen 8.820,25 €. Im Rechner ist ein Darlehen von 80 % eingetragen, das du ändern kannst.
Notar und Grundbuch zusammen
11.942,90 €
Das sind 1,19 % des Kaufpreises. Davon gehen 7.925,40 € an den Notar und 4.017,50 € ans Grundbuchamt.
| Notar: Kaufvertrag | 6.217,75 € |
|---|---|
| Notar: Grundschuld | 1.707,65 € |
| Grundbuch: Eigentumsumschreibung | 1.735 € |
| Grundbuch: Vormerkung | 867,50 € |
| Grundbuch: Grundschuld | 1.415 € |
| Summe | 11.942,90 € |
Rechenweg
- Notar für den Kaufvertrag: 5.205 € an Gebühren (Beurkundung mit dem Satz 2,0, Vollzug 0,5 und Betreuung 0,5 aus der Gebührentabelle B), dazu 20 € Pauschale und 992,75 € Umsatzsteuer.
- Grundbuchamt: Eigentumsumschreibung mit dem Satz 1,0 und Vormerkung mit 0,5 aus der Gebührentabelle B.
- Grundschuld über 800.000 €: Notar mit dem Satz 1,0 plus Pauschale und Umsatzsteuer, Grundbuchamt mit 1,0.
Notar und Grundbuchamt bei 1.000.000 € Kaufpreis
Kaufst du eine Immobilie für 1.000.000 €, kosten Notar und Grundbuchamt zusammen 8.820,25 €, wenn du ohne Darlehen kaufst und eine Auflassungsvormerkung eintragen lässt. Das sind 0,88 % des Kaufpreises. Nimmst du ein Darlehen über 800.000 € auf, kommt die Grundschuld dazu, und die Summe steigt auf 11.942,90 €, also 1,19 % vom Kaufpreis.
Grunderwerbsteuer und Maklerprovision sind hier nicht enthalten. Beide hängen vom Bundesland und vom Vertrag ab. Notar und Grundbuchamt kosten dagegen überall dasselbe.
So setzen sich die Notarkosten zusammen
Der Wert, nach dem die Gebühren berechnet werden, ist der Kaufpreis (1.000.000 €). In Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) liegt er in der Stufe bis 1.000.000 €, dort beträgt die Grundgebühr 1.735 €. Dein Kaufpreis liegt genau auf der Stufengrenze, schon ein Euro mehr würde die Grundgebühr auf 1.815 € erhöhen.
Für den Kaufvertrag berechnet der Notar die Beurkundung mit dem 2,0-Fachen der Grundgebühr (3.470 €), die Abwicklung mit Behörden, den Vollzug, mit dem 0,5-Fachen (867,50 €) und die Überwachung der Kaufpreiszahlung, die Betreuung, ebenfalls mit dem 0,5-Fachen (867,50 €). Zusammen sind das 5.205 €. Dazu kommen 20 € Pauschale für Post und Telefon und 19 % Umsatzsteuer (992,75 €). Der Notar stellt dir damit 6.217,75 € für den Kaufvertrag in Rechnung.
Mit Darlehen beurkundet der Notar auch die Grundschuld. Bei 800.000 € Darlehen kostet das 1.707,65 €.
So setzen sich die Kosten beim Grundbuchamt zusammen
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung als neuer Eigentümer die einfache Grundgebühr, bei 1.000.000 € sind das 1.735 €. Die Auflassungsvormerkung kostet die halbe Grundgebühr, 867,50 €. Sie sichert dir den Anspruch auf das Eigentum, bis du im Grundbuch stehst. Ohne Vormerkung sparst du diesen Betrag, ob du darauf verzichten solltest, klärst du mit dem Notar.
Für die Grundschuld über 800.000 € kommt eine weitere einfache Grundgebühr dazu, 1.415 €. Beim Grundbuchamt zahlst du insgesamt 2.602,50 € ohne Darlehen und 4.017,50 € mit Darlehen.
1.000.000 € im Vergleich mit anderen Kaufpreisen
Gegenüber einem Kaufpreis von 750.000 € (mit 600.000 € Darlehen) zahlst du bei 1.000.000 € 2.728,80 € mehr. Auf je 10.000 € mehr Kaufpreis gerechnet sind das 109,15 €.
Mehr als 1.000.000 € sind auf diesen Seiten nicht vorgesehen. Der Anteil am Kaufpreis liegt hier bei 1,19 %.
Die Grundschuld über 800.000 € erhöht Notar und Grundbuchamt bei 1.000.000 € Kaufpreis um 3.122,65 €. Sie ist nötig, damit die Bank das Darlehen im Grundbuch absichern kann. Ohne Finanzierung fällt sie weg, mit höherem Darlehen steigt sie nach der Gebührentabelle B.
Was nicht enthalten ist
Die Rechnung arbeitet mit diesen Annahmen:
- Als Wert für die Gebühren gilt der Kaufpreis (§ 47 Gerichts- und Notarkostengesetz). Liegt der Verkehrswert der Immobilie höher, gilt dieser, das berücksichtigt der Rechner nicht.
- Beim Notar rechnet der Rechner für den Kaufvertrag die Beurkundung (Satz 2,0), den Vollzug (0,5) und die Betreuung (0,5). Die Sätze werden mit der Gebührentabelle B des Gesetzes multipliziert.
- Beim Grundbuchamt rechnet er die Eigentumsumschreibung (Satz 1,0), auf Wunsch die Auflassungsvormerkung (0,5) und für das Darlehen die Grundschuld (1,0).
- Für die Grundschuld kommen beim Notar die Beurkundung (Satz 1,0, mindestens 60 €) sowie eine Pauschale mit Umsatzsteuer dazu.
- Nicht enthalten sind Kopier- und Gerichtsauslagen, Kosten für die Löschung alter Grundschulden, Gutachten und Gebühren der Bank für die Finanzierung.
Fragen und Antworten
Wie hoch sind die Notarkosten bei 1.000.000 € Kaufpreis?
Für den Kaufvertrag sind es 6.217,75 € einschließlich Umsatzsteuer. Mit einer Grundschuld über 800.000 € kommen 1.707,65 € dazu.
Wie hoch sind die Grundbuchkosten bei 1.000.000 € Kaufpreis?
Für Eigentumsumschreibung und Vormerkung zahlst du 2.602,50 €. Mit Grundschuld über 800.000 € sind es insgesamt 4.017,50 €.
Wie viel Prozent vom Kaufpreis sind Notar und Grundbuchamt bei 1.000.000 €?
0,88 % ohne Darlehen und 1,19 % mit einem Darlehen über 80 % des Kaufpreises.
Kann ich mit dem Notar über die Kosten verhandeln?
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, bei gleichem Wert kostet derselbe Vorgang deshalb bei jedem Notar gleich viel. Du kannst höchstens beeinflussen, welche Leistungen überhaupt anfallen.
Wer zahlt Notar und Grundbuchamt?
Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Kosten trägt. Was für dich gilt, steht in deinem Vertrag.
Woher die Zahlen kommen
Stand der Daten: 20.10.2026
Die Gebührentabelle ist auf dem Stand vom 20.10.2026.
- Kostenverzeichnis: Gerichts- und Notarkostengesetz Anlage 1 (Kostenverzeichnis): Nr. 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121, 14150, 32005, 32014 (geprüft am 20.10.2026)
- Wertgebühren: § 34 Gerichts- und Notarkostengesetz, Wertgebühren (Tabelle B, Rundung auf Cent, Mindestgebühr 15 Euro) (geprüft am 20.10.2026)
- Gebührentabelle B: Gerichts- und Notarkostengesetz Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3): Gebührentabellen A und B bis 3 Mio. Euro (BGBl. 2025 I Nr. 109, S. 18) (geprüft am 20.10.2026)
- Geschäftswert Kauf: § 47 Gerichts- und Notarkostengesetz, Sache bei Kauf (Kaufpreis, mindestens Verkehrswert) (geprüft am 20.10.2026)
- Geschäftswert Grundschuld: § 53 Gerichts- und Notarkostengesetz, Grundpfandrechte (Wert = Nennbetrag der Schuld) (geprüft am 20.10.2026)
- Geschäftswert Vollzug: § 112 Gerichts- und Notarkostengesetz, Geschäftswert für den Vollzug (geprüft am 20.10.2026)
- Umsatzsteuer: § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz, Regelsteuersatz 19 Prozent (geprüft am 20.10.2026)