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Kfz-Steuer Elektroauto berechnen 2026

Im Rechner steht ein Beispiel: ein Auto mit 2.000 kg zahlt nach der Befreiung 56 € im Jahr. Trag die Werte aus deiner Zulassungsbescheinigung ein.

Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Kfz-Steuer

befreit bis 14.03.2034

Danach zahlst du 56 € im Jahr.

Rechenweg

  1. 10 Einheiten à 200 kg (bis 2000 kg) zu 11,25 € ergibt 112,50 €.
  2. Zusammen 112,50 €, bei Elektroautos halbiert 56,25 €, auf volle Euro abgerundet 56 €.
  3. Die Befreiung nach § 3d gilt zehn Jahre ab dem Zulassungstag, längstens bis zum 31.12.2035. Sie endet am 14.03.2034.

Kfz-Steuer für Elektroautos

Ein Elektroauto mit reinem Elektroantrieb ist für einen begrenzten Zeitraum von der Steuer befreit, danach zahlst du eine Steuer nach dem Gewicht, die halbiert wird. Dieser Rechner zeigt dir beides: bis wann die Befreiung läuft und was danach pro Jahr anfällt. Gib dazu das Datum der Erstzulassung und das zulässige Gesamtgewicht ein.

Wie lange die Befreiung läuft

Wurde das Auto zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen, gilt die Befreiung zehn Jahre ab dem Zulassungstag, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d KraftStG). Bei einer Zulassung am 15.03.2024 endet sie am 14.03.2034. Bei einer Zulassung am 01.07.2028 würden zehn Jahre bis 2038 reichen, die Grenze von 2035 gilt zuerst, die Befreiung endet am 31.12.2035. Wer erst am 01.01.2031 zulässt, bekommt keine Befreiung (keine Befreiung).

Die Befreiung gibt es einmal je Fahrzeug. Verkaufst du das Auto, bevor sie abgelaufen ist, geht sie auf den neuen Halter über. Zeiten der Stilllegung verlängern sie nicht.

Was danach pro Jahr anfällt

Nach dem Ende der Befreiung wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet: Für jeweils 200 kg, auch angefangene, sind es 11,25 € bis 2.000 kg, 12,02 € für den Teil von 2.000 bis 3.000 kg und 12,78 € für den Teil von 3.000 bis 3.500 kg. Bei Elektroautos wird dieser Betrag halbiert (§ 9 Abs. 2 KraftStG) und auf volle Euro abgerundet.

Ein Auto mit 1.800 kg zahlt 50 €, eines mit 2.000 kg 56 €, eines mit 2.400 kg 68 € und eines mit 3.500 kg 105 € im Jahr.

Welche Fahrzeuge nicht dazugehören

Die Befreiung gilt für Fahrzeuge, die ausschließlich von einem Elektromotor angetrieben werden. Hybridfahrzeuge, auch Plug-in-Hybride, zahlen wie Benziner oder Diesel. Umgerüstete Fahrzeuge können unter eigenen Bedingungen ebenfalls befreit sein, das rechnet der Rechner nicht. Über 3.500 kg gilt ein anderer Tarif, auch den bildet der Rechner nicht ab.

Was nicht eingerechnet ist

Der Rechner gibt das Ergebnis nach dem Gesetz wieder, mit diesen Annahmen:

  • Nicht berechnet werden Pkw mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 (dort zählt auch die Schadstoffklasse), Wohnmobile, Lkw, Anhänger, Oldtimer, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen und weitere Steuerbefreiungen und Ermäßigungen aus dem Gesetz.
  • Der letzte Tag der zehn Jahre wird nach den Regeln für Fristen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 187, 188) berechnet: Ablauf des Tages vor dem gleichen Datum zehn Jahre später. Eine amtliche Bestätigung für diesen Endtag liegt nicht vor.

Fragen und Antworten

Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Für zehn Jahre ab der Erstzulassung, wenn diese zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 liegt. Spätestens am 31. Dezember 2035 endet die Befreiung in jedem Fall.

Was zahle ich nach der Befreiung?

Die Steuer nach Gesamtgewicht, halbiert. Bei 2.000 kg sind es 56 € im Jahr (112,50 € halbiert ergibt 56,25 €, abgerundet).

Geht die Befreiung beim Verkauf verloren?

Nein. Sie gilt einmal je Fahrzeug und geht auf den neuen Halter über, soweit sie noch nicht abgelaufen ist.

Gilt die Befreiung für Plug-in-Hybride?

Nein, nur für Fahrzeuge mit ausschließlichem Antrieb durch Elektromotoren.

Warum steht der Endtag unter Vorbehalt?

Der Rechner berechnet den letzten Tag nach den Fristregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nämlich als Ablauf des Tages vor dem gleichen Datum zehn Jahre später. Eine amtliche Bestätigung dafür haben wir nicht. Im Bescheid steht der maßgebliche Tag.

Woher die Zahlen kommen

Stand der Daten: 20.10.2026

Der letzte Tag der Steuerbefreiung für Elektroautos ist nach den Fristregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs berechnet und nicht amtlich bestätigt. Stand des Gesetzes: Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 342).