Kfz-Steuer Diesel berechnen 2026
Im Rechner steht ein Beispiel: 1.968 cm³ und 140 g/km, zugelassen 2022, zahlen 286 € im Jahr. Trag die Werte aus deiner Zulassungsbescheinigung ein.
Kfz-Steuer pro Jahr
286 €
Rechenweg
- Hubraum: 1968 cm³ sind 20 angefangene 100er, je 9,50 € ergibt 190 €.
- Kohlendioxid: 140 g/km ergibt 96,50 € (Freibetrag und Stufen nach dem Datum der Erstzulassung).
- Zusammen 286,50 €, auf volle Euro abgerundet 286 €.
Kfz-Steuer für Diesel
Beim Dieselmotor ist der Hubraumanteil höher als beim Benziner. Du zahlst 9,50 € für jeweils 100 Kubikzentimeter, auch angefangene, beim Benziner sind es 2 €. Der Kohlendioxid-Anteil ist bei beiden Antrieben gleich. Der Rechner oben ist auf einen Diesel eingestellt.
Die Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I: der Hubraum in Feld P.1, das Kohlendioxid in Feld V.7 und das Datum der Erstzulassung in Feld B. Das Datum entscheidet darüber, wie viele Gramm Kohlendioxid steuerfrei bleiben.
Diesel und Benziner im Vergleich
Nehmen wir einen Motor mit 1968 cm³ und 140 g/km, erstmals 2022 zugelassen. Als Diesel zahlt er 286 €, als Benziner 136 €. Der Unterschied liegt allein im Hubraumanteil: 20 Einheiten zu 9,50 € sind 190 €, zu 2 € wären es 40 €.
Weil die Summe oft auf einen halben Euro endet, wird abgerundet. Beim Diesel mit 1968 cm³ sind es vor dem Abrunden 286,50 €, gezahlt werden 286 €.
Zwei weitere Beispiele
Ein Diesel mit 1.461 cm³ und 110 g/km hat 15 Hubraumeinheiten (142,50 €) und 15 g über dem Freibetrag (30 €), zusammen 172 €.
Ein großer Diesel mit 2.987 cm³ und 190 g/km kommt auf 285 € für den Hubraum und 243 € für das Kohlendioxid, zusammen 528 €.
Schadstoffklasse spielt keine Rolle
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 zählen nur Hubraum und Kohlendioxid. Ob der Diesel Euro 5 oder Euro 6 erfüllt, ändert die Steuer nicht. Bei älteren Fahrzeugen vor Juli 2009 war das anders, die rechnet dieser Rechner nicht.
Was nicht eingerechnet ist
Der Rechner gibt das Ergebnis nach dem Gesetz wieder, mit diesen Annahmen:
- Nicht berechnet werden Pkw mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 (dort zählt auch die Schadstoffklasse), Wohnmobile, Lkw, Anhänger, Oldtimer, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen und weitere Steuerbefreiungen und Ermäßigungen aus dem Gesetz.
- Der Rechner zeigt die Jahressteuer. Wer halbjährlich oder vierteljährlich zahlt, zahlt mehr, siehe den Abschnitt zur Zahlweise.
Fragen und Antworten
Warum ist die Kfz-Steuer für Diesel höher?
Weil der Hubraumanteil höher ist: 9,50 € statt 2 € je 100 cm³. Bei 2.000 cm³ sind das 150 € mehr im Jahr.
Was kostet ein Diesel mit 2,0 Litern Hubraum?
Bei 1.968 cm³, 140 g/km und Erstzulassung 2022 sind es 286 € im Jahr (286,50 € vor dem Abrunden).
Zählt die Abgasnorm für die Steuer?
Bei Erstzulassung ab 1. Juli 2009 nicht. Nur Hubraum, Kohlendioxid und das Zulassungsdatum bestimmen den Betrag.
Wie wird der Betrag abgerundet?
Die zu zahlende Steuer wird auf volle Euro nach unten abgerundet (§ 11 Abs. 5 KraftStG). Aus 286,50 € werden 286 €.
Woher die Zahlen kommen
Stand der Daten: 20.10.2026
Der letzte Tag der Steuerbefreiung für Elektroautos ist nach den Fristregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs berechnet und nicht amtlich bestätigt. Stand des Gesetzes: Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 342).
- Steuersatz Pkw: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), Steuersatz für Pkw ab Erstzulassung 1. Juli 2009 (geprüft am 20.10.2026)
- Bemessungsgrundlage: § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG, Bemessungsgrundlage: Kohlendioxidemissionen und Hubraum (geprüft am 20.10.2026)
- Motorräder: § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG, Steuersatz für Krafträder mit Hubkolbenmotor (geprüft am 20.10.2026)
- Befreiung für Elektroautos: § 3d KraftStG, Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge (geprüft am 20.10.2026)
- Steuer für Elektroautos nach Gewicht: § 9 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 KraftStG, Steuersatz nach Gesamtgewicht, halbiert bei Elektrofahrzeugen (geprüft am 20.10.2026)
- Abrunden auf volle Euro: § 11 Abs. 5 KraftStG, Steuer auf volle Euro nach unten abgerundet (geprüft am 20.10.2026)
- Zahlweise: § 11 Abs. 1 und 2 KraftStG, Entrichtungszeiträume (geprüft am 20.10.2026)