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Erbschaftsteuer Schwiegerkind 2026

Für Schwiegerkinder, Schwiegereltern gilt bei einer Erbschaft die Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20.000 €. Bei einem Erwerb von 100.000 € fallen 13.750 € Steuer an.

Der Wert dessen, was du erbst oder geschenkt bekommst, nach Abzug von Schulden.

Anlass

Erbschaftsteuer, Steuerklasse II

13.750 €

Steuerpflichtig: 80.000 €, Satz 20,0 %.

Rechenweg

  1. 100.000 € − Freibetrag 20.000 € = 80.000 €.
  2. Der Betrag wird auf volle 100 € abgerundet (§ 10 Abs. 1 Satz 6 Erbschaftsteuergesetz) und ist damit 80.000 € steuerpflichtig.
  3. Für Steuerklasse II gilt bei diesem Betrag ein Satz von 20,0 %. Das ergibt 16.000 €.
  4. Weil der Satz hier gerade erst gestiegen ist, begrenzt der Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 Erbschaftsteuergesetz) die Steuer auf 13.750 €.

Steuerklasse und Freibetrag für Schwiegerkinder, Schwiegereltern

Für Schwiegerkinder, Schwiegereltern gilt Steuerklasse II. Die Steuerklasse richtet sich danach, wie nah du dem Erblasser stehst, und bestimmt den Steuersatz. Dein persönlicher Freibetrag beträgt 20.000 €, bei einer Erbschaft ebenso wie bei einer Schenkung. Besteuert wird nur der Teil, der darüber liegt. Die Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 1 Steuerklasse II Nr. 5 und 6, § 16 Abs. 1 Nr. 5.

Drei Rechenbeispiele für Schwiegerkinder, Schwiegereltern

Die Beispiele gehen von einer Erbschaft aus. Der Wert ist jeweils der Betrag nach Abzug von Schulden.

Erbst du 50.000 €, ziehst du 20.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 30.000 €. Darauf gilt ein Satz von 15,0 %. Die Steuer beträgt 4.500 €.

Erbst du 100.000 €, ziehst du 20.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 80.000 €. Darauf gilt ein Satz von 20,0 %. Ohne Härteausgleich wären es 16.000 €, der Härteausgleich senkt die Steuer auf 13.750 €.

Erbst du 300.000 €, ziehst du 20.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 280.000 €. Darauf gilt ein Satz von 20,0 %. Die Steuer beträgt 56.000 €.

Die Steuersätze in Steuerklasse II

Der Satz richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb, also nach dem Betrag, der nach allen Freibeträgen übrig bleibt (§ 19 Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz). Er gilt für den ganzen Betrag und nicht nur für den Teil innerhalb der jeweiligen Stufe.

  • Bis 75.000 € gilt 15,0 %
  • Von 75.000 € bis 300.000 € gilt 20,0 %
  • Von 300.000 € bis 600.000 € gilt 25,0 %
  • Von 600.000 € bis 6.000.000 € gilt 30,0 %
  • Von 6.000.000 € bis 13.000.000 € gilt 35,0 %
  • Von 13.000.000 € bis 26.000.000 € gilt 40,0 %
  • Über 26.000.000 € gilt 43,0 %

Der Härteausgleich an den Stufengrenzen

Weil der Satz für den ganzen Betrag gilt, würde ein Euro mehr an einer Stufengrenze die Steuer sprunghaft erhöhen. Das verhindert der Härteausgleich in § 19 Abs. 3 Erbschaftsteuergesetz. Der Mehrbetrag gegenüber der Steuer an der Stufengrenze wird nur erhoben, soweit er sich aus der Hälfte des Betrags über der Grenze decken lässt, bei Sätzen über 30 % aus drei Vierteln.

Ein Beispiel in Steuerklasse II: Bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 75.000 € beträgt die Steuer 11.250 €. Bei 80.000 € wären es ohne Härteausgleich 16.000 €, weil dann 20,0 % gelten. Mit Härteausgleich zahlst du 13.750 €.

Im Vergleich mit anderen Verwandtschaftsgraden

Wie stark das Verhältnis zum Erblasser die Steuer bestimmt, siehst du an einem Erwerb von 320.000 € bei einer Erbschaft. Für Schwiegerkinder, Schwiegereltern sind 60.000 € fällig. Zum Vergleich: Ehe- oder Lebenspartner zahlen in Steuerklasse I bei 500.000 € Freibetrag 0 €, Kinder, Stiefkinder zahlen in Steuerklasse I bei 400.000 € Freibetrag 0 €, Geschwister zahlen in Steuerklasse II bei 20.000 € Freibetrag 60.000 €. Der Unterschied kommt aus Freibetrag und Steuersatz.

Was der Rechner nicht berechnet

Der Rechner ist eine Orientierung und arbeitet mit diesen Annahmen:

  • Der Rechner übernimmt den Wert des Erwerbs, den du eingibst, nach Abzug von Schulden und Nachlassverbindlichkeiten. Wie Immobilien und anderes Vermögen bewertet werden, rechnet er nicht.
  • Nicht berechnet werden die Steuerbefreiung für das Familienheim, die Verschonung von Betriebsvermögen, die Zusammenrechnung früherer Erwerbe der letzten zehn Jahre und Fälle mit Auslandsbezug.
  • Der zusätzliche Versorgungsfreibetrag für Hinterbliebene wird ohne Kürzung durch eigene Versorgungsbezüge angesetzt, etwa eine Witwenrente.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Freibetrag für Schwiegerkinder, Schwiegereltern?

20.000 € in Steuerklasse II. Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 Erbschaftsteuergesetz).

Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 100.000 € an?

Es sind 13.750 €. Steuerpflichtig bleiben 80.000 €, darauf gilt ein Satz von 20,0 %.

In welche Steuerklasse gehören Schwiegerkinder, Schwiegereltern?

In Steuerklasse II (§ 15 Erbschaftsteuergesetz).

Wird die Steuer nur auf den Teil über dem Freibetrag berechnet?

Ja. Zuerst wird der Freibetrag abgezogen, dann gilt der Satz der passenden Stufe für den ganzen verbleibenden Betrag. An den Stufengrenzen dämpft der Härteausgleich den Sprung.

Bleibt ein geerbtes Familienheim steuerfrei?

Unter Voraussetzungen ja, bei Ehepartnern und bei Kindern bis 200 Quadratmeter Wohnfläche (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c Erbschaftsteuergesetz). Der Rechner berechnet das nicht. Frag dazu das Finanzamt oder einen Steuerberater.

Woher die Zahlen kommen

Stand der Daten: 20.10.2026

Hinweis: Die Altersgrenzen heißen im Gesetz 'bis zu 5 Jahren', 'mehr als 5 bis zu 10 Jahren' usw. und 'bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres'. Der Rechner nimmt vollendete Lebensjahre am Todestag (0 bis 5, 6 bis 10, 11 bis 15, 16 bis 20, 21 bis 26). Wie das Finanzamt an den Grenzen zählt, ist nicht geprüft.