Bußgeld für 51 bis 60 km/h zu viel (Pkw) 2026
Hier siehst du, was 51 bis 60 km/h zu viel mit dem Pkw kosten. Im Rechner ist ein Beispiel mit 55 km/h eingetragen, das du ändern kannst.
Bußgeld bei 55 km/h zu viel
560 €
Fahrverbot: 2 Monate. Punkte in Flensburg: 2.
| Bußgeld | 560 € |
|---|---|
| Gebühr des Bescheids | 28 € |
| Zustellung | 3,50 € |
| Zusammen | 591,50 € |
Rechenweg
- 105 km/h gefahren, 50 km/h erlaubt: Das sind 55 km/h zu viel.
- In Tabelle 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung steht dafür Nr. 11.3.8. Innerorts beträgt der Regelsatz 560 € und das Regelfahrverbot 2 Monate.
- Nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung bringt diese Zeile 2 Punkte.
- Kommt ein Bußgeldbescheid, wird eine Gebühr von 5 % der Geldbuße fällig (mindestens 25 €), dazu 3,50 € für die Zustellung.
Überschreitung 51 bis 60 km/h mit dem Pkw
Überschreitest du die erlaubte Geschwindigkeit um 51 bis 60 km/h, nennt der Bußgeldkatalog in Nr. 11.3.8 mit einem Pkw ohne Anhänger innerorts 560 €, 2 Monate Fahrverbot und 2 Punkte. Außerorts sind es 480 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.
Beide Beträge liegen über 55 €, deshalb kommt ein Bußgeldbescheid mit Gebühren.
So kommt der Betrag zusammen
Die Zeile Nr. 11.3.8 stammt aus Tabelle 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Buchstabe c, also der Gruppe für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t. Die Spalte richtet sich danach, ob du innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft gefahren bist. Als Beispiel haben wir 55 km/h Überschreitung angenommen.
Innerorts: 560 € Regelsatz. Mit 28 € Gebühr und 3,50 € Zustellung sind es 591,50 €. Außerorts: 480 € Regelsatz. Mit 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellung sind es 508,50 €.
Eine Stufe höher, bei 61 bis 70 km/h, steigt das Bußgeld innerorts um 140 € und außerorts um 120 €. Eine Stufe darunter, bei 41 bis 50 km/h, wären es innerorts 400 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte und außerorts 320 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.
Punkte und Fahrverbot in dieser Stufe
Du bekommst 2 Punkte im Fahreignungsregister, innerorts wie außerorts (Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Die Punkte werden nach fünf Jahren getilgt.
Innerorts gilt 2 Monate Fahrverbot, außerorts 1 Monat Fahrverbot. Das Fahrverbot kommt nach § 4 Abs. 1 BKatV in der Regel in Betracht. Wird ausnahmsweise darauf verzichtet, soll das Bußgeld angemessen erhöht werden (§ 4 Abs. 4).
Dieselbe Überschreitung mit einem anderen Fahrzeug
Die Seite rechnet mit einem Pkw. Bei 55 km/h Überschreitung sieht es für andere Fahrzeuge so aus:
- Lkw über 3,5 t, Fahrzeuge mit Anhänger, Busse ohne Fahrgäste: innerorts 700 €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte, außerorts 600 €, 2 Monate Fahrverbot und 2 Punkte.
- Gefahrgut und Busse mit Fahrgästen: innerorts 900 €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte, außerorts 800 €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte.
Was nicht eingerechnet ist
Der Rechner gibt die Regeleinstufung des Katalogs wieder, mit diesen Annahmen:
- Der Rechner nimmt eine fahrlässige Tat unter gewöhnlichen Umständen an. Bei Vorsatz wird der Regelsatz nach § 3 Abs. 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) verdoppelt, bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht er sich nach § 3 Abs. 3. Beides rechnet er nicht mit.
- Eingegeben wird die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz, so wie sie im Anhörungsbogen oder im Bescheid steht. Der Rechner zieht selbst nichts ab.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Überschreitung um 51 bis 60 km/h mit dem Pkw?
Mit dem Pkw innerorts 560 €, außerorts 480 €. Mit allen Kosten sind es 591,50 € innerorts und 508,50 € außerorts.
Gibt es bei einer Überschreitung um 51 bis 60 km/h ein Fahrverbot?
Innerorts 2 Monate Fahrverbot, außerorts 1 Monat Fahrverbot. Das ist die Regeldauer nach dem Bußgeldkatalog.
Wie viele Punkte bekomme ich bei einer Überschreitung um 51 bis 60 km/h?
Innerorts 2 Punkte, außerorts 2 Punkte.
Wie lange bleiben Punkte eingetragen?
Ein Punkt bleibt zweieinhalb Jahre, zwei Punkte bleiben fünf Jahre im Register (§ 29 Straßenverkehrsgesetz). Bei 4 Punkten insgesamt wirst du ermahnt.
Zahle ich zum Bußgeld noch Gebühren?
Bei einem Bußgeldbescheid ja, 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung.
Woher die Zahlen kommen
Stand der Daten: 20.10.2026
Der übliche Toleranzabzug von 3 km/h bis 100 km/h und 3 % darüber ist nur aus Ratgebern belegt, nicht aus einer amtlichen Quelle. Der Rechner zieht deshalb nichts selbst ab.
- Regelsätze und Fahrverbote: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anhang zu Nummer 11 der Anlage, Tabelle 1 Geschwindigkeitsüberschreitungen (BGBl. I 2021, 4701 bis 4703) (geprüft am 20.10.2026)
- Fahrzeuggruppen: § 3 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Höchstgeschwindigkeit nach Fahrzeugart (geprüft am 20.10.2026)
- Punkte: Anlage 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Nr. 2.2.3 und 3.2.2, Bewertung von Geschwindigkeitsverstößen (geprüft am 20.10.2026)
- Maßnahmen nach Punktestand: § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG), Maßnahmen nach Punktestand (geprüft am 20.10.2026)
- Tilgung der Punkte: § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG), Tilgungsfristen (geprüft am 20.10.2026)
- Verwarnungsgeld: § 1 Abs. 1 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Verwarnungsgeld bis 55 Euro (geprüft am 20.10.2026)
- Keine Kosten bei Verwarnung: § 56 Abs. 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), keine Kosten bei Verwarnungsgeld (geprüft am 20.10.2026)
- Gebühren und Auslagen: § 107 Abs. 1 und 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Gebühren und Auslagen (geprüft am 20.10.2026)
- Regelfahrverbot: § 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Regelfahrverbot und beharrliche Verletzung (geprüft am 20.10.2026)
- Vorsatz und Gefährdung (nicht berechnet): § 3 Abs. 3 und 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Erhöhung bei Gefährdung und Vorsatz (geprüft am 20.10.2026)