Bußgeld für 11 bis 15 km/h zu viel (Pkw) 2026
Hier siehst du, was 11 bis 15 km/h zu viel mit dem Pkw kosten. Im Rechner ist ein Beispiel mit 13 km/h eingetragen, das du ändern kannst.
Verwarnungsgeld bei 13 km/h zu viel
50 €
Fahrverbot: kein Regelfahrverbot. Punkte in Flensburg: keine.
| Verwarnungsgeld | 50 € |
|---|---|
| Zusammen | 50 € |
Rechenweg
- 63 km/h gefahren, 50 km/h erlaubt: Das sind 13 km/h zu viel.
- In Tabelle 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung steht dafür Nr. 11.3.2. Innerorts beträgt der Regelsatz 50 €.
- Nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung bringt diese Zeile keine Punkte.
- Der Regelsatz liegt bei höchstens 55 €. Stimmst du dem Verwarnungsgeld zu und zahlst, fallen keine Gebühren an.
Überschreitung 11 bis 15 km/h mit dem Pkw
Überschreitest du die erlaubte Geschwindigkeit um 11 bis 15 km/h, nennt der Bußgeldkatalog in Nr. 11.3.2 mit einem Pkw ohne Anhänger innerorts 50 € Verwarnungsgeld und keine Punkte. Außerorts sind es 40 € Verwarnungsgeld und keine Punkte.
Beide Beträge liegen im Bereich des Verwarnungsgeldes bis 55 €. Wenn du der Verwarnung zustimmst und zahlst, ist die Sache erledigt und kostet nichts weiter.
So kommt der Betrag zusammen
Die Zeile Nr. 11.3.2 stammt aus Tabelle 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Buchstabe c, also der Gruppe für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t. Die Spalte richtet sich danach, ob du innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft gefahren bist. Als Beispiel haben wir 13 km/h Überschreitung angenommen.
Innerorts: 50 € Regelsatz. Es bleibt bei 50 €, weil bei einem Verwarnungsgeld keine Kosten anfallen. Außerorts: 40 € Regelsatz. Es bleibt bei 40 €, weil bei einem Verwarnungsgeld keine Kosten anfallen.
Eine Stufe höher, bei 16 bis 20 km/h, steigt das Bußgeld innerorts um 20 € und außerorts um 20 €. Eine Stufe darunter, bei bis 10 km/h, wären es innerorts 30 € Verwarnungsgeld und keine Punkte und außerorts 20 € Verwarnungsgeld und keine Punkte.
Punkte und Fahrverbot in dieser Stufe
In dieser Stufe gibt es weder innerorts noch außerorts einen Eintrag im Fahreignungsregister. Der erste Punkt kommt mit dem Pkw ab 21 km/h, innerorts wie außerorts.
Ein Regelfahrverbot sieht der Katalog für diese Stufe nicht vor. Ein Fahrverbot kann trotzdem kommen, wenn dir schon einmal ein Bußgeld wegen mindestens 26 km/h zu viel rechtskräftig festgesetzt wurde und du innerhalb eines Jahres danach erneut mindestens 26 km/h überschreitest (§ 4 Abs. 2 BKatV). Dafür reicht diese Stufe allein nicht.
Dieselbe Überschreitung mit einem anderen Fahrzeug
Die Seite rechnet mit einem Pkw. Bei 13 km/h Überschreitung sieht es für andere Fahrzeuge so aus:
- Lkw über 3,5 t, Fahrzeuge mit Anhänger, Busse ohne Fahrgäste: innerorts 60 € und keine Punkte, außerorts 50 € Verwarnungsgeld und keine Punkte.
- Gefahrgut und Busse mit Fahrgästen: innerorts 120 € und 1 Punkt, außerorts 70 € und keine Punkte.
Was nicht eingerechnet ist
Der Rechner gibt die Regeleinstufung des Katalogs wieder, mit diesen Annahmen:
- Der Rechner nimmt eine fahrlässige Tat unter gewöhnlichen Umständen an. Bei Vorsatz wird der Regelsatz nach § 3 Abs. 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) verdoppelt, bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht er sich nach § 3 Abs. 3. Beides rechnet er nicht mit.
- Eingegeben wird die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz, so wie sie im Anhörungsbogen oder im Bescheid steht. Der Rechner zieht selbst nichts ab.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Überschreitung um 11 bis 15 km/h mit dem Pkw?
Mit dem Pkw innerorts 50 €, außerorts 40 €. Mit allen Kosten sind es 50 € innerorts und 40 € außerorts.
Gibt es bei einer Überschreitung um 11 bis 15 km/h ein Fahrverbot?
Nein, der Katalog sieht hier kein Regelfahrverbot vor. Es beginnt mit dem Pkw innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h.
Wie viele Punkte bekomme ich bei einer Überschreitung um 11 bis 15 km/h?
Innerorts keine Punkte, außerorts keine Punkte. Bei einem Verwarnungsgeld oder einem kleineren Bußgeld erfolgt kein Eintrag im Fahreignungsregister.
Wie lange bleiben Punkte eingetragen?
In dieser Stufe wird nichts eingetragen. Für Verstöße mit Punkten gilt: Ein Punkt wird nach zweieinhalb Jahren getilgt, zwei Punkte nach fünf Jahren.
Zahle ich zum Bußgeld noch Gebühren?
Nicht, wenn du dem Verwarnungsgeld zustimmst und zahlst. Dann entstehen keine weiteren Kosten.
Woher die Zahlen kommen
Stand der Daten: 20.10.2026
Der übliche Toleranzabzug von 3 km/h bis 100 km/h und 3 % darüber ist nur aus Ratgebern belegt, nicht aus einer amtlichen Quelle. Der Rechner zieht deshalb nichts selbst ab.
- Regelsätze und Fahrverbote: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anhang zu Nummer 11 der Anlage, Tabelle 1 Geschwindigkeitsüberschreitungen (BGBl. I 2021, 4701 bis 4703) (geprüft am 20.10.2026)
- Fahrzeuggruppen: § 3 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Höchstgeschwindigkeit nach Fahrzeugart (geprüft am 20.10.2026)
- Punkte: Anlage 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Nr. 2.2.3 und 3.2.2, Bewertung von Geschwindigkeitsverstößen (geprüft am 20.10.2026)
- Maßnahmen nach Punktestand: § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG), Maßnahmen nach Punktestand (geprüft am 20.10.2026)
- Tilgung der Punkte: § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG), Tilgungsfristen (geprüft am 20.10.2026)
- Verwarnungsgeld: § 1 Abs. 1 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Verwarnungsgeld bis 55 Euro (geprüft am 20.10.2026)
- Keine Kosten bei Verwarnung: § 56 Abs. 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), keine Kosten bei Verwarnungsgeld (geprüft am 20.10.2026)
- Gebühren und Auslagen: § 107 Abs. 1 und 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Gebühren und Auslagen (geprüft am 20.10.2026)
- Regelfahrverbot: § 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Regelfahrverbot und beharrliche Verletzung (geprüft am 20.10.2026)
- Vorsatz und Gefährdung (nicht berechnet): § 3 Abs. 3 und 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Erhöhung bei Gefährdung und Vorsatz (geprüft am 20.10.2026)