Bußgeld für 21 bis 25 km/h zu viel (Pkw) 2026
Hier siehst du, was 21 bis 25 km/h zu viel mit dem Pkw kosten. Im Rechner ist ein Beispiel mit 23 km/h eingetragen, das du ändern kannst.
Bußgeld bei 23 km/h zu viel
115 €
Fahrverbot: kein Regelfahrverbot. Punkte in Flensburg: 1.
| Bußgeld | 115 € |
|---|---|
| Gebühr des Bescheids | 25 € |
| Zustellung | 3,50 € |
| Zusammen | 143,50 € |
Rechenweg
- 73 km/h gefahren, 50 km/h erlaubt: Das sind 23 km/h zu viel.
- In Tabelle 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung steht dafür Nr. 11.3.4. Innerorts beträgt der Regelsatz 115 €.
- Nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung bringt diese Zeile 1 Punkt.
- Kommt ein Bußgeldbescheid, wird eine Gebühr von 5 % der Geldbuße fällig (mindestens 25 €), dazu 3,50 € für die Zustellung.
Überschreitung 21 bis 25 km/h mit dem Pkw
Überschreitest du die erlaubte Geschwindigkeit um 21 bis 25 km/h, nennt der Bußgeldkatalog in Nr. 11.3.4 mit einem Pkw ohne Anhänger innerorts 115 € und 1 Punkt. Außerorts sind es 100 € und 1 Punkt.
Beide Beträge liegen über 55 €, deshalb kommt ein Bußgeldbescheid mit Gebühren.
So kommt der Betrag zusammen
Die Zeile Nr. 11.3.4 stammt aus Tabelle 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Buchstabe c, also der Gruppe für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t. Die Spalte richtet sich danach, ob du innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft gefahren bist. Als Beispiel haben wir 23 km/h Überschreitung angenommen.
Innerorts: 115 € Regelsatz. Mit 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellung sind es 143,50 €. Außerorts: 100 € Regelsatz. Mit 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellung sind es 128,50 €.
Eine Stufe höher, bei 26 bis 30 km/h, steigt das Bußgeld innerorts um 65 € und außerorts um 50 €. Eine Stufe darunter, bei 16 bis 20 km/h, wären es innerorts 70 € und keine Punkte und außerorts 60 € und keine Punkte.
Punkte und Fahrverbot in dieser Stufe
Du bekommst 1 Punkt im Fahreignungsregister, innerorts wie außerorts (Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Der Punkt wird nach zweieinhalb Jahren getilgt.
Ein Regelfahrverbot sieht der Katalog für diese Stufe nicht vor. Ein Fahrverbot kann trotzdem kommen, wenn dir schon einmal ein Bußgeld wegen mindestens 26 km/h zu viel rechtskräftig festgesetzt wurde und du innerhalb eines Jahres danach erneut mindestens 26 km/h überschreitest (§ 4 Abs. 2 BKatV). Dafür reicht diese Stufe allein nicht.
Dieselbe Überschreitung mit einem anderen Fahrzeug
Die Seite rechnet mit einem Pkw. Bei 23 km/h Überschreitung sieht es für andere Fahrzeuge so aus:
- Lkw über 3,5 t, Fahrzeuge mit Anhänger, Busse ohne Fahrgäste: innerorts 175 € und 1 Punkt, außerorts 150 € und 1 Punkt.
- Gefahrgut und Busse mit Fahrgästen: innerorts 360 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte, außerorts 280 € und 1 Punkt.
Was nicht eingerechnet ist
Der Rechner gibt die Regeleinstufung des Katalogs wieder, mit diesen Annahmen:
- Der Rechner nimmt eine fahrlässige Tat unter gewöhnlichen Umständen an. Bei Vorsatz wird der Regelsatz nach § 3 Abs. 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) verdoppelt, bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht er sich nach § 3 Abs. 3. Beides rechnet er nicht mit.
- Eingegeben wird die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz, so wie sie im Anhörungsbogen oder im Bescheid steht. Der Rechner zieht selbst nichts ab.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Überschreitung um 21 bis 25 km/h mit dem Pkw?
Mit dem Pkw innerorts 115 €, außerorts 100 €. Mit allen Kosten sind es 143,50 € innerorts und 128,50 € außerorts.
Gibt es bei einer Überschreitung um 21 bis 25 km/h ein Fahrverbot?
Nein, der Katalog sieht hier kein Regelfahrverbot vor. Es beginnt mit dem Pkw innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h.
Wie viele Punkte bekomme ich bei einer Überschreitung um 21 bis 25 km/h?
Innerorts 1 Punkt, außerorts 1 Punkt.
Wie lange bleiben Punkte eingetragen?
Ein Punkt bleibt zweieinhalb Jahre, zwei Punkte bleiben fünf Jahre im Register (§ 29 Straßenverkehrsgesetz). Bei 4 Punkten insgesamt wirst du ermahnt.
Zahle ich zum Bußgeld noch Gebühren?
Bei einem Bußgeldbescheid ja, 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung.
Woher die Zahlen kommen
Stand der Daten: 20.10.2026
Der übliche Toleranzabzug von 3 km/h bis 100 km/h und 3 % darüber ist nur aus Ratgebern belegt, nicht aus einer amtlichen Quelle. Der Rechner zieht deshalb nichts selbst ab.
- Regelsätze und Fahrverbote: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anhang zu Nummer 11 der Anlage, Tabelle 1 Geschwindigkeitsüberschreitungen (BGBl. I 2021, 4701 bis 4703) (geprüft am 20.10.2026)
- Fahrzeuggruppen: § 3 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Höchstgeschwindigkeit nach Fahrzeugart (geprüft am 20.10.2026)
- Punkte: Anlage 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Nr. 2.2.3 und 3.2.2, Bewertung von Geschwindigkeitsverstößen (geprüft am 20.10.2026)
- Maßnahmen nach Punktestand: § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG), Maßnahmen nach Punktestand (geprüft am 20.10.2026)
- Tilgung der Punkte: § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG), Tilgungsfristen (geprüft am 20.10.2026)
- Verwarnungsgeld: § 1 Abs. 1 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Verwarnungsgeld bis 55 Euro (geprüft am 20.10.2026)
- Keine Kosten bei Verwarnung: § 56 Abs. 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), keine Kosten bei Verwarnungsgeld (geprüft am 20.10.2026)
- Gebühren und Auslagen: § 107 Abs. 1 und 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Gebühren und Auslagen (geprüft am 20.10.2026)
- Regelfahrverbot: § 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Regelfahrverbot und beharrliche Verletzung (geprüft am 20.10.2026)
- Vorsatz und Gefährdung (nicht berechnet): § 3 Abs. 3 und 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Erhöhung bei Gefährdung und Vorsatz (geprüft am 20.10.2026)