Kündigungsfrist Probezeit 2026
Hier gilt: 2 Wochen. Trag ein, wann die Kündigung ankommt, dann zeigt der Rechner den Tag, an dem das Verhältnis endet.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des
3. November 2026
Dienstag, 3. November 2026. Die Frist beträgt 2 Wochen.
Rechenweg
- Die Kündigung kommt am Dienstag, 20. Oktober 2026 an. Dieser Tag zählt nicht mit, die Frist beginnt am nächsten Tag (§ 187 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
- Die Frist beträgt 2 Wochen.
- Damit es bei diesem Ende bleibt, muss die Kündigung spätestens am 20. Oktober 2026 ankommen.
Die gesetzliche Frist beträgt 2 Wochen
Wurde eine Probezeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, die Probezeit darf dafür höchstens sechs Monate dauern (§ 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Das gilt für beide Seiten. Anders als bei der Grundfrist gibt es keinen festen Termin, die zwei Wochen können an jedem Wochentag enden.
Die Angaben stammen aus dem Gesetzestext und wurden am 20. Oktober 2026 geprüft.
Drei Rechenbeispiele
Die Beispiele liegen in den Jahren 2027 und 2028:
Kommt die Kündigung am Montag, 10. Mai 2027 an, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 24. Mai 2027. Dafür hätte sie spätestens am 10. Mai 2027 ankommen müssen.
Kommt die Kündigung am Mittwoch, 30. Juni 2027 an, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 14. Juli 2027. Dafür hätte sie spätestens am 30. Juni 2027 ankommen müssen.
Kommt die Kündigung am Sonntag, 20. Februar 2028 an, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 5. März 2028. Dafür hätte sie spätestens am 20. Februar 2028 ankommen müssen.
So wird gezählt
Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang (§ 187 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und endet mit Ablauf des Tages, der zwei Wochen später denselben Wochentag trägt (§ 188 Abs. 2). Zwei Wochen sind also 14 Tage nach dem Tag, an dem die Kündigung ankommt. Kommt sie an einem Montag an, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des übernächsten Montags.
Wichtig ist, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit ankommt. Das Ende des Arbeitsverhältnisses darf dann nach dem Ende der Probezeit liegen.
Was anders geregelt sein kann und welche Form gilt
Die gesetzlichen Fristen sind der Normalfall. Ein Tarifvertrag kann andere Fristen vorsehen (§ 622 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), und im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten sie auch für Parteien ohne Tarifbindung, wenn das vereinbart ist. Eine kürzere Frist als vier Wochen ist im Arbeitsvertrag nur erlaubt, wenn jemand zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist, oder wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt und die Frist vier Wochen nicht unterschreitet (§ 622 Abs. 5). Längere Fristen darf der Arbeitsvertrag immer vereinbaren, für dich als Arbeitnehmer aber keine längere als für den Arbeitgeber.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623). Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger ist damit nicht wirksam.
Im Vergleich bei gleichem Zugangsdatum
Kommt eine Kündigung am 3. März 2027 an, endet das Verhältnis im Fall „Probezeit“ am 17. März 2027. In anderen Fällen wäre es bei demselben Datum so: Arbeitnehmer kündigt am 31. März 2027, Arbeitgeber, unter 2 Jahre am 31. März 2027, Arbeitgeber, 2 Jahre am 30. April 2027. Daran siehst du, wie sehr Betriebszugehörigkeit, Probezeit oder die Rolle als Mieter oder Vermieter den Termin verschieben.
Was der Rechner nicht berechnet
Der Rechner ist eine Orientierung und arbeitet mit diesen Annahmen:
- Der Rechner geht vom gesetzlichen Normalfall aus. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Mietverträge können etwas anderes regeln.
- Bei der Miete sind nur die Fristen für Wohnraum berechnet (§ 573c BGB). Für Geschäftsräume und Gewerbe gilt § 580a BGB.
- Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt, nicht das Datum auf dem Brief.
- Der Rechner prüft nicht, ob die Kündigung wirksam ist, weder den allgemeinen Kündigungsschutz noch einen besonderen Schutz noch die Kündigungsgründe.
- Bei der Miete zählen nur die bundesweit einheitlichen Feiertage. Landesfeiertage könnten den dritten Werktag nach hinten schieben, das wäre für dich nur günstiger.
Fragen und Antworten
Wie lang ist die Kündigungsfrist im Fall „Probezeit“?
Sie beträgt 2 Wochen (§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch).
Wann endet das Verhältnis, wenn die Kündigung am 10. Mai 2027 ankommt?
Es endet mit Ablauf des 24. Mai 2027. Kommt sie am 30. Juni 2027 an, endet es mit Ablauf des 14. Juli 2027.
Zählt das Datum auf dem Brief oder der Zugang?
Der Zugang beim Empfänger. Der Tag des Zugangs zählt für die Frist nicht mit, sie beginnt am Tag danach (§ 187 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Ja. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch). E-Mail oder Messenger genügen nicht.
Können Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes regeln?
In Grenzen ja. Tarifverträge dürfen abweichen (§ 622 Abs. 4). Im Arbeitsvertrag sind längere Fristen erlaubt, für den Arbeitnehmer aber keine längere als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6).
Woher die Zahlen kommen
Stand der Daten: 20.10.2026
- Arbeitsverhältnis: § 622 Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (geprüft am 20.10.2026)
- Fristbeginn: § 187 Bürgerliches Gesetzbuch, Fristbeginn (geprüft am 20.10.2026)
- Fristende: § 188 Bürgerliches Gesetzbuch, Fristende (geprüft am 20.10.2026)
- Schriftform: § 623 Bürgerliches Gesetzbuch, Schriftform der Kündigung (geprüft am 20.10.2026)