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Kündigungsfrist Vermieter unter 5 Jahren 2026

Hier gilt: 3 Monate. Trag ein, wann die Kündigung ankommt, dann zeigt der Rechner den Tag, an dem das Verhältnis endet.

Der Tag, an dem sie beim anderen ankommt.

Volle Jahre am Tag der Kündigung.

Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des

31. Januar 2027

Sonntag, 31. Januar 2027. Die Frist beträgt 3 Monate.

Die Kündigung kommt für diesen Monat zu spät, denn der dritte Werktag war schon der 5. Oktober 2026. Sie zählt deshalb erst für den Folgemonat.

Rechenweg

  1. Die Kündigung kommt am Dienstag, 20. Oktober 2026 an. Dieser Tag zählt nicht mit, die Frist beginnt am nächsten Tag (§ 187 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
  2. Die Frist beträgt 3 Monate.
  3. Damit es bei diesem Ende bleibt, muss die Kündigung spätestens am 4. November 2026 ankommen.

Die gesetzliche Frist beträgt 3 Monate

Für den Vermieter beträgt die Frist 3 Monate. Grundfrist sind drei Monate, nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung der Wohnung verlängert sie sich um jeweils drei Monate (§ 573c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Bei weniger als fünf Jahren gilt noch die Grundfrist. Außerdem darf der Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat (§ 573).

Die Angaben stammen aus dem Gesetzestext und wurden am 20. Oktober 2026 geprüft.

Drei Rechenbeispiele

Die Beispiele liegen in den Jahren 2027 und 2028:

Kommt die Kündigung am Mittwoch, 3. März 2027 an, gilt Folgendes. Der dritte Werktag im März ist der 3. März 2027, die Kündigung kommt also rechtzeitig an. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des 31. Mai 2027.

Kommt die Kündigung am Donnerstag, 4. März 2027 an, gilt Folgendes. Der dritte Werktag war schon der 3. März 2027, die Kündigung kommt für diesen Monat zu spät und zählt erst für den nächsten. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des 30. Juni 2027.

Kommt die Kündigung am Dienstag, 5. Januar 2027 an, gilt Folgendes. Der dritte Werktag im Januar ist der 5. Januar 2027, die Kündigung kommt also rechtzeitig an. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des 31. März 2027.

So wird gezählt

Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung beim anderen ankommt. Sie muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats da sein. Werktage sind Montag bis Samstag, ohne Feiertage. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählt der Samstag mit, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht.

Der dritte Werktag liegt deshalb mal am 3., mal am 5. oder später. Im Januar 2027 ist der 1. Januar ein Feiertag, der 2. Januar ein Samstag und der 3. ein Sonntag, der dritte Werktag ist deshalb erst der 5. Januar 2027. Im März 2027 ist es dagegen schon der 3. März 2027, im Mai 2027 der 5. Mai 2027. Im Zweifel gibst du die Kündigung früher ab und sorgst dafür, dass du den Zugang nachweisen kannst.

Was anders geregelt sein kann und welche Form gilt

Eine Vereinbarung im Mietvertrag, die den Mieter gegenüber den Fristen des § 573c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schlechterstellt, ist unwirksam. Für Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist, kann eine kürzere Frist vereinbart werden (§ 573c Abs. 2). Bei einem überwiegend möblierten Zimmer in der Wohnung des Vermieters ist die Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats möglich (§ 573c Abs. 3 in Verbindung mit § 549 Abs. 2 Nr. 2). Für Gewerberaum gilt § 580a, den dieser Rechner nicht berechnet.

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses muss schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1). Eine Kündigung per E-Mail reicht nicht.

Im Vergleich bei gleichem Zugangsdatum

Kommt eine Kündigung am 3. März 2027 an, endet das Verhältnis im Fall „Vermieter, unter 5 Jahre“ am 31. Mai 2027. In anderen Fällen wäre es bei demselben Datum so: Mieter kündigt am 31. Mai 2027, Vermieter, 5 Jahre am 31. August 2027, Vermieter, 8 Jahre am 30. November 2027. Daran siehst du, wie sehr Betriebszugehörigkeit, Probezeit oder die Rolle als Mieter oder Vermieter den Termin verschieben.

Was der Rechner nicht berechnet

Der Rechner ist eine Orientierung und arbeitet mit diesen Annahmen:

  • Der Rechner geht vom gesetzlichen Normalfall aus. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Mietverträge können etwas anderes regeln.
  • Bei der Miete sind nur die Fristen für Wohnraum berechnet (§ 573c BGB). Für Geschäftsräume und Gewerbe gilt § 580a BGB.
  • Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt, nicht das Datum auf dem Brief.
  • Der Rechner prüft nicht, ob die Kündigung wirksam ist, weder den allgemeinen Kündigungsschutz noch einen besonderen Schutz noch die Kündigungsgründe.
  • Bei der Miete zählen nur die bundesweit einheitlichen Feiertage. Landesfeiertage könnten den dritten Werktag nach hinten schieben, das wäre für dich nur günstiger.

Fragen und Antworten

Wie lang ist die Kündigungsfrist im Fall „Vermieter, unter 5 Jahre“?

Sie beträgt 3 Monate (§ 573c Bürgerliches Gesetzbuch).

Wann endet das Verhältnis, wenn die Kündigung am 3. März 2027 ankommt?

Es endet mit Ablauf des 31. Mai 2027. Kommt sie am 4. März 2027 an, endet es mit Ablauf des 30. Juni 2027.

Zählt das Datum auf dem Brief oder der Zugang?

Der Zugang beim Empfänger. Der Tag des Zugangs zählt für die Frist nicht mit, sie beginnt am Tag danach (§ 187 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).

Muss die Kündigung schriftlich sein?

Ja. Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses muss schriftlich erfolgen (§ 568 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).

Zählt der Samstag als Werktag?

Bei § 573c ja, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht. Der Rechner berücksichtigt die neun bundesweit einheitlichen Feiertage.

Woher die Zahlen kommen

Stand der Daten: 20.10.2026

Zwei Punkte sind noch nicht ganz belegt. Die neun bundeseinheitlichen Feiertage sind über eine Suche bestätigt, die Quellseite war aber nicht abrufbar. Dass der Samstag bei der Miete als Werktag zählt, folgt aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ein einzelnes Urteil habe ich nicht geprüft.