Kaufnebenkosten Baden-Württemberg 2026
In Baden-Württemberg kommen zum Kaufpreis die Grunderwerbsteuer von 5,0 % sowie Notar und Grundbuch dazu. Bei 300.000 € und ohne Makler sind das 19.438,70 €.
Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg
19.438,70 €
Das sind 6,48 % des Kaufpreises. Zusammen mit dem Kaufpreis sind das 319.438,70 €.
| Grunderwerbsteuer (5,0 %) | 15.000 € |
|---|---|
| Notar: Kaufvertrag | 2.290,75 € |
| Notar: Grundschuld | 660,45 € |
| Grundbuch: Eigentumsumschreibung | 635 € |
| Grundbuch: Vormerkung | 317,50 € |
| Grundbuch: Grundschuld | 535 € |
| Summe | 19.438,70 € |
Rechenweg
- Grunderwerbsteuer: 300.000 € × 5,0 %, auf volle Euro abgerundet.
- Notar für den Kaufvertrag: 1.905 € an Gebühren (Beurkundung mit dem Satz 2,0, Vollzug 0,5 und Betreuung 0,5 aus der Gebührentabelle B), dazu 20 € Pauschale und 365,75 € Umsatzsteuer.
- Grundbuchamt: Eigentumsumschreibung mit dem Satz 1,0 und Vormerkung mit 0,5 aus der Gebührentabelle B.
- Grundschuld über 240.000 €: Notar mit dem Satz 1,0 plus Pauschale und Umsatzsteuer, Grundbuchamt mit 1,0.
Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg
Kaufst du in Baden-Württemberg eine Immobilie für 300.000 € und nimmst dafür ein Darlehen über 240.000 € auf, zahlst du ohne Makler rund 19.438,70 € zusätzlich zum Kaufpreis. Das sind 6,48 % des Kaufpreises. Davon sind 15.000 € Grunderwerbsteuer (5,0 %), 2.951,20 € gehen an den Notar und 1.487,50 € ans Grundbuchamt.
Die Grunderwerbsteuer macht in Baden-Württemberg etwa 77 % der Nebenkosten aus. Notar und Grundbuchamt kosten zusammen 4.438,70 €, und das ist in jedem Bundesland gleich, weil beide nach demselben Bundesgesetz abrechnen. Unterschiedlich ist nur die Steuer.
Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg erhebt 5,0 % Grunderwerbsteuer, und zwar seit dem 05.11.2011. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 15.000 €, bei 500.000 € 25.000 €. Die Steuer wird vom Kaufpreis berechnet, nicht von den übrigen Nebenkosten, und auf volle Euro abgerundet.
Woher der Satz stammt und wie er sich entwickelt hat, steht im Grunderwerbsteuer-Rechner für Baden-Württemberg.
Notar und Grundbuchamt sind überall gleich teuer
Der Notar berechnet für den Kaufvertrag drei Gebühren. Die Beurkundung des Vertrags kostet das 2,0-Fache einer Grundgebühr, die Abwicklung mit Behörden (Vollzug) und die Überwachung der Kaufpreiszahlung (Betreuung) kosten jeweils das 0,5-Fache. Die Grundgebühr steht in Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und hängt vom Kaufpreis ab. Bei 300.000 € beträgt sie 635 €. Zusammen sind das 1.905 €, dazu kommen 20 € Pauschale für Post und Telefon und 19 % Umsatzsteuer. Der Notar stellt dir für den Kaufvertrag also 2.290,75 € in Rechnung.
Das Grundbuchamt verlangt eine volle Grundgebühr, damit du als neuer Eigentümer eingetragen wirst (635 €), und eine halbe für die Auflassungsvormerkung (317,50 €). Die Vormerkung sichert dir den Anspruch auf das Eigentum, bis du im Grundbuch stehst. Finanzierst du über eine Bank, kommt die Grundschuld dazu, mit der die Bank ihr Darlehen auf der Immobilie absichert. Bei 240.000 € Darlehen kostet sie 660,45 € beim Notar und 535 € beim Grundbuchamt. Ohne Darlehen fällt dieser Teil weg.
Die Maklerprovision rechnest du selbst dazu
Die Provision steckt nicht in den Zahlen oben. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern darf der Makler von Käufer und Verkäufer nur gleich hohe Provisionen verlangen (§ 656c Bürgerliches Gesetzbuch). Wie viel Prozent das sind, steht nicht im Gesetz, sondern im Maklervertrag und im Exposé. Zur Orientierung: Ein Prozent von 300.000 € sind 3.000 €, ein Prozent von 500.000 € sind 5.000 €. Den Satz, der in deinem Vertrag steht, trägst du oben im Rechner ein.
Baden-Württemberg im Vergleich mit den anderen Ländern
Gegenüber Bayern (3,5 %) kostet ein Kauf in Baden-Württemberg bei 300.000 € 4.500 € mehr und bei 500.000 € 7.500 € mehr. Bis zum höchsten Satz (6,5 %) fehlen 4.500 € bei 300.000 € und 7.500 € bei 500.000 €.
Bei 500.000 € Kaufpreis und 400.000 € Darlehen kommst du in Baden-Württemberg auf 31.507,20 €, das sind 6,3 % des Kaufpreises. Der Prozentanteil sinkt mit steigendem Preis ein wenig, weil Notar und Grundbuchamt langsamer teurer werden als der Kaufpreis.
Die Nachbarländer von Baden-Württemberg
Wer in der Grenzregion sucht, kann die Nebenkosten direkt vergleichen. Bei 300.000 € Kaufpreis, 240.000 € Darlehen und ohne Makler zahlst du im Nachbarland im Vergleich zu Baden-Württemberg folgendes: Bayern (3,5 %) 4.500 € weniger, Hessen (6,0 %) 3.000 € mehr, Rheinland-Pfalz (5,0 %) genauso viel. Der Unterschied kommt allein aus der Grunderwerbsteuer.
Maßgeblich ist immer, wo das Grundstück liegt. Wohnst du in Baden-Württemberg und kaufst im Nachbarland, gilt dort der Satz des Nachbarlands.
Was der Rechner annimmt und was fehlt
Die Zahlen für Baden-Württemberg beruhen auf diesen Annahmen:
- Als Wert für die Gebühren gilt der Kaufpreis (§ 47 Gerichts- und Notarkostengesetz). Liegt der Verkehrswert der Immobilie höher, gilt dieser, das berücksichtigt der Rechner nicht.
- Beim Notar rechnet der Rechner für den Kaufvertrag die Beurkundung (Satz 2,0), den Vollzug (0,5) und die Betreuung (0,5). Die Sätze werden mit der Gebührentabelle B des Gesetzes multipliziert.
- Beim Grundbuchamt rechnet er die Eigentumsumschreibung (Satz 1,0), auf Wunsch die Auflassungsvormerkung (0,5) und für das Darlehen die Grundschuld (1,0).
- Für die Grundschuld kommen beim Notar die Beurkundung (Satz 1,0, mindestens 60 €) sowie eine Pauschale mit Umsatzsteuer dazu.
- Nicht enthalten sind Kopier- und Gerichtsauslagen, Kosten für die Löschung alter Grundschulden, Gutachten, Gebühren der Bank für die Finanzierung und die Maklerprovision, die du im Rechner selbst einträgst.
Fragen und Antworten
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg?
Bei 300.000 € Kaufpreis und 240.000 € Darlehen sind es etwa 19.438,70 € ohne Makler. Davon entfallen 15.000 € auf die Grunderwerbsteuer (5,0 %).
Wie viel Prozent vom Kaufpreis sind das in Baden-Württemberg?
Bei 300.000 € sind es 6,48 %, bei 500.000 € 6,3 %. Beides gilt für ein Darlehen über 80 % des Kaufpreises und ohne Makler.
Wie viel Eigenkapital brauche ich bei 400.000 € in Baden-Württemberg für die Nebenkosten?
Rund 25.418,20 € ohne Makler. Der Kaufpreis selbst kommt dazu. Mit einer Provision von 3 % auf den Kaufpreis, also 12.000 €, wären es 37.418,20 €. Die 3 % sind ein Rechenbeispiel und kein üblicher Wert.
Was ist in Baden-Württemberg anders als in anderen Ländern?
Nur die Grunderwerbsteuer. Notar und Grundbuchamt rechnen überall nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ab und verlangen bei gleichem Kaufpreis dasselbe.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen sich Käufer und Verkäufer die Provision in gleicher Höhe teilen, wenn der Makler für beide arbeitet (§ 656c Bürgerliches Gesetzbuch). Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, darf sie der anderen höchstens die Hälfte weitergeben (§ 656d).
Woher die Zahlen kommen
Stand der Daten: 20.10.2026
- Steuersatz Baden-Württemberg: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020) (geprüft am 20.10.2026)
- Kostenverzeichnis: Gerichts- und Notarkostengesetz Anlage 1 (Kostenverzeichnis): Nr. 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121, 14150, 32005, 32014 (geprüft am 20.10.2026)
- Wertgebühren: § 34 Gerichts- und Notarkostengesetz, Wertgebühren (Tabelle B, Rundung auf Cent, Mindestgebühr 15 Euro) (geprüft am 20.10.2026)
- Gebührentabelle B: Gerichts- und Notarkostengesetz Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3): Gebührentabellen A und B bis 3 Mio. Euro (BGBl. 2025 I Nr. 109, S. 18) (geprüft am 20.10.2026)
- Geschäftswert Kauf: § 47 Gerichts- und Notarkostengesetz, Sache bei Kauf (Kaufpreis, mindestens Verkehrswert) (geprüft am 20.10.2026)
- Geschäftswert Grundschuld: § 53 Gerichts- und Notarkostengesetz, Grundpfandrechte (Wert = Nennbetrag der Schuld) (geprüft am 20.10.2026)
- Geschäftswert Vollzug: § 112 Gerichts- und Notarkostengesetz, Geschäftswert für den Vollzug (geprüft am 20.10.2026)
- Umsatzsteuer: § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz, Regelsteuersatz 19 Prozent (geprüft am 20.10.2026)
- Makler: §§ 656c, 656d Bürgerliches Gesetzbuch, Maklerlohn beim Kauf von Wohnung oder Einfamilienhaus (gleiche Höhe für beide Parteien) (geprüft am 20.10.2026)